© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 13/16 / 25. März 2016

Meldungen

Urteil: Rundfunkgebühr ist verfassungsgemäß

LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt und damit die Klage mehrerer Privatpersonen abgewiesen. Auch wer keinen Fernseher und kein Radio besitze, müsse die 2013 eingeführte Haushaltsabgabe bezahlen, urteilten die Richter. Die alte Rundfunkgebührenordnung sah vor, daß Privatleute ohne Fernseher oder Radio von der monatlichen Gebühr befreit sind oder nur einen ermäßigten Satz entrichten müssen. Die Richter in Leipzig wiesen die Revisionen der Kläger mit der Begründung zurück, daß in Deutschland 100 Prozent der Haushalte ein TV-fähiges Gerät hätten. (mv)

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Bestechung: Ex-NDR-Journalist verurteilt

KIEL. Das Landgericht Kiel hat in der vergangenen Woche den früheren NDR-Redakteur Gerd R. wegen Bestechlichkeit in 77 Fällen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Zudem müssen der 62jährige und seine Frau rund 160.000 Euro an die Landeskasse zahlen, berichten die Kieler Nachrichten. Der ehemalige Journalist hatte bis zu seiner Kündigung im Jahr 2010 unangemeldet als Medienberater gearbeitet und vorgetäuscht, er könne seinen Kunden Sendezeit verschaffen und ihre Themen in das NDR-Programm aufnehmen. Während des viertägigen Prozesses nahm die Wirtschaftsstrafkammer sechs von zehn Firmen ins Visier, die dem geständigen 62jährigen in den Jahren 2005 bis 2010 insgesamt 366.000 Euro zukommen ließen. (ls)





Kinder von Oliver Kahn scheitern mit Klage

Strassburg. Die Kinder des früheren Fußballprofis Oliver Kahn sind mit einer Klage gegen den Burda-Medienkonzern gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies eine Beschwerde der Kinder zurück, das Verlagshaus habe durch die Veröffentlichung von Fotos in den Jahren 2004 bis 2009 gegen ihre Persönlichkeitsrechte verstoßen. Insgesamt forderten sie 40.000 Euro. Da die Gesichter der Kinder nicht zu erkennen gewesen seien, sei nicht gegen die Rechte der Beschwerdeführer verstoßen worden, urteilte das Gericht. In Deutschland mußte Burda zuvor ein Bußgeld von 55.000 Euro zahlen. (ho)