© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 15/16 / 08. April 2016

Bankeinlagen in Generalhaftung und was zu tun ist
Was den Schlaf raubt
Bruno Hollnagel

Wenn eine Bank zahlungsunfähig wird, dann haften die Einlagen mit, und die Kunden verlieren gegebenenfalls Geld. Macht die Bank aber große Gewinne, läßt sie die Kunden nicht daran teilhaben – außer man ist Bankaktionär oder Teilhaber einer Genossenschaftsbank.

Durch die EU-Bankenunion wird es noch schlimmer. Dort haften zusätzlich die Banken untereinander. Etwa eine deutsche für eine griechische Bank oder eine italienische für eine spanische – und umgekehrt. Da die Gelder der Kunden für ihre Bank haften, so hafteten praktisch deutsche Kontoinhaber für italienische Banken mit. Mit dem marktwirtschaftlichen Verursacherprinzip hat das nichts mehr zu tun – und es ist unverantwortlich: Aus einem sektoralen Brand kann so schnell ein Flächenbrand werden.

Aber es gibt doch ein Sicherungssystem, wenden Europhile ein: Im Rahmen des Deposit Guarantee Scheme Directive (DGSD) sollen bis 2024 55 Milliarden Euro  angehäuft werden. Doch wenn es zu einem großen Bankencrash kommt, wird diese Einrichtung die Risiken kaum tragen können: In der Finanzkrise ab 2008 wandten die EU-Staaten zusammen 1,6 Billionen Euro auf, um Geldinstitute zu retten. Auch die weiteren Fonds der Banken, deren „garantierte“ Sicherungssumme abnimmt, werden im Konkursfall verzehrt sein. Immerhin hielten die Deutschen 2015 fast zwei Billionen Euro auf Giro-, Tagesgeld-, Spar- und Festgeldkonten.

Ein möglicher Teilausstieg der Sparer aus der Haftungsunion könnte Bargeld sein – wenn dieses im heimischen Tresor verwahrt wird. Die Finanzminister sind wohl deswegen bestrebt, den 500-Euro-Schein abzuschaffen und höhere Bargeldtransaktionen zu unterbinden. Geht es vielleicht nicht darum, Geldwäsche einzudämmen, sondern darum, den „gläsernen Bürger“ zu schaffen und ihn in Generalhaftung zu zwingen? Niemand ist bereit, für das Mißmanagement einer Bank, ob in Deutschland, Italien oder Spanien zu bürgen. Wie aber kann sich der Bürger dem entziehen, da doch jeder auf ein Bankkonto angewiesen ist?

Ein Ausweg wäre, alle Geldeinlagen bei Banken als Sondervermögen zu führen. Dies wäre nicht verpfändbar und ginge gegebenenfalls auch nicht in die Konkursmasse ein. Die Bankeinlagen wären so abgesichert. Aber wie kommen dann die Banken an das Geld, das sie für ihre Geschäfte wie Ausleihungen brauchen? Wie jedes andere Unternehmen auch: durch die Ausgabe von Aktien, Anleihen oder anderen Wertpapieren. Der Verkauf solcher Wertpapiere würde natürlich den gesetzlichen Anlegerschutzrichtlinien unterliegen müssen. 

Erst wenn sichergestellt ist, daß ihre Einlagen wirklich sicher sind, können die Kunden wieder ruhig schlafen. Das ist kein Alarmismus: Im Verlauf des vorigen Jahres sind die ELA-Notfall-Liquiditätshilfen der EZB für Banken wieder sprunghaft angestiegen. Das ist kein gutes Zeichen!