© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 25/16 / 17. Juni 2016

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FPÖ legt Veto gegen  Stichwahlergebnis ein 

WIEN. Die FPÖ hat das Ergebnis der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl im Mai angefochten. Nach dem amtlichen Endergebnis hatte der Grünen-Politiker Alexander Van der Bellen mit 50,3 Prozent und knappen 30.863 Stimmen Vorsprung den FPÖ-Politiker Norbert Hofer auf Platz zwei verwiesen. Doch schon als der hauchdünne Sieg des Grünen-Politikers inoffiziell verkündet wurde verwiesen FPÖ-Politiker auf gravierende Mängel bei der Briefwahlauszählung. „Wir sind keine schlechten Verlierer“, erklärte der Parteichef Heinz-Christian Strache dann am vergangenen Mittwoch, doch gehe es darum, die „Grundrechte der Demokratie“ zu sichern. Was sich nach der Wahl noch an zusätzlichen „erschreckenden“ Unregelmäßigkeiten aufgetan habe, lasse keinen anderen Schluß zu, als die Wahl vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten. In 94 von insgesamt 117 Bezirkswahlbehörden seien Gesetzwidrigkeiten dokumentiert worden, so der 47jährige. Von dem vorzeitigen Aussortierungsvorgang seien insgesamt 573.275 eingelangte Wahlkarten betroffen gewesen unterstreicht das Gutachten des Ex-Bundesjustizministers Dieter Böhmdorfer. Der Jurist zeigte sich im Gespräch mit FPÖ-TV „überrascht“ über die Menge der Unregelmäßigkeiten und vor allem „entsetzt“ darüber, daß diese derart in die Tiefe gingen. In den Wahlkommissionen herrsche „offentlichtlich ein System gegen die Demokratie“. Es sei „zulässig, rechtliche Schritte zu ergreifen“, kommentierte Lothar Lockl, Vorsitzender des Vereins „Gemeinsam für Van der Bellen“, den Schritt der FPÖ. Man sehe dem VfGH-Urteil „gelassen entgegen“. Von einem „parteitaktischen Spiel“, um sich als Opfer darstellen zu können, spricht dagegen der Grünen-Politiker Dieter Brosz. Strache habe „bewußt wiederholt von Wahlbetrug gesprochen, ohne auch nur einen einzigen konkreten Fall aufzeigen zu können, bei dem eine Stimme unrichtig gewertet worden wäre“, so der Nationalratsabgeordnete. „Formale Abweichungen“ vom Wahlprozedere in „einzelnen Wahlbehörden seien selbstverständlich in Zukunft abzustellen“ – jedoch „kein Wahlbetrug“. Der VfGH, muß nun bis 6. Juli eine Entscheidung fällen. (ctw)