© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 25/16 / 17. Juni 2016

Kyffhäuserverband und die „Flüchtlinge“: Gegenseitiges Kennenlernen
Integrationsfuror in Schwarz-Weiß-Rot
(ob)

Fehlgeleitet vom historischen Schuldkomplex und multikulturellen Irrlehren huldigte man in Politik, Wirtschaft, Kirchen und Medien schon vor Beginn der „Flüchtlingskrise“ einem „Integrationsfuror“. Diese vom Grundgesetz (GG) nicht gedeckte, vom Soziologen Ulrich Beck zwecks „Denationalisierung“ Deutschlands lancierte Gleichsetzung von Asyl- und Einwanderungsrecht, sei dann, wie der Welt-Redakteur Ulrich Clauß bereits in einem Leitartikel vom 17. Februar 2016 konstatierte, im Herbst 2015 zum Patentrezept ausgerufen worden, um jeden aufzunehmen, der es über offene Grenzen hinweg ins Land schaffte. Wer „Integration“ fordert, stiftet damit zum Rechtsbruch an, da die Genfer Flüchtlingskonvention nur befristeten Schutz erlaubt, das GG kein Recht auf Integrationsleistung kennt und das Asylgesetz erst nach erfolgreichem Verfahrensabschluß ein Aufenthaltsrecht gewährt. Gleichwohl regiert der „Integrationsfuror“ weiter. Wie dem „Islam, Terror, Migration“ gewidmeten Frühjahrsheft der Akademischen Blätter (1/2016) zu entnehmen ist. Denn das Organ des Verbandes der Vereine Deutscher Studenten (Kyffhäuser) empfiehlt seinen korporierten Lesern, „Kontakt zu den Flüchtlingen“ aufzunehmen, da das „gegenseitige Kennenlernen ein erster Schritt zur Integration“ sei. 


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