© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 26/16 / 24. Juni 2016

Aufgeschnappt
Mensch* mit Kind
Lukas Steinwandter

Eine Mutter ist soviel wert wie hundert Schulmeister, weiß ein deutsches Sprichwort. Seit 1952 würdigt das Mutterschutzgesetz das besondere Verdienst werdender und stillender Mütter. Dabei ist klar: Nur eine Frau kann Mutter sein. Nur sie birgt das biologische Potential in sich, Leben in die Welt setzen zu können. Oder etwa nicht? Im Entwurf für das neue Mutterschutzgesetz von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, das im Mai vom Kabinett beschlossen wurde, mußte dies in den Begriffsbestimmungen erst einmal definiert werden. Besonders der erste Absatz von Paragraph 2 sorgt derzeit in den sozialen Netzwerken für viel Spott und Gelächter. „Eine Frau im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die schwanger ist oder ein Kind geboren hat oder stillt, unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht.“ Unabhängig von der sexuellen Ausprägung. Klar, in einer Zeit, in der es beliebig viele Geschlechter (Trans*Menschen, Cross-Gender, Pangender etc.) gibt, kann ein Mann auch Mutter sein, wenn ihm gerade danach ist. Alles andere wäre diskriminierend. So auch das Wort Mutter, denn anders als in früheren Fassungen wurde der Begriff vollständig durch „Frau“ ersetzt und kommt kein einziges Mal darin vor.