© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 28/16 / 08. Juli 2016

Kopftuch-Urteil
Keine Privatsache
Norbert Geis

Es geht nicht um eine Urteilsschelte. Es geht auch nicht um die Dreistigkeit der muslimischen Rechtsreferendarin, unbedingt mit dem Kopftuch in der Robe des Staatsanwaltes auftreten zu wollen. An diesem Beispiel zeigt sich aber erneut, daß der Islam mit unserer freiheitlichen Ordnung kaum zu vereinbaren ist. Unsere Verfassung garantiert im Gegensatz zu den islamischen Staaten die Glaubensfreiheit.

Niemand hat etwas dagegen, wenn eine muslimische Frau ihr Kopftuch in der Öffentlichkeit trägt und ihren Glauben bekennt. Das gilt aber nicht, wenn sie als Staatsanwältin in öffentlicher Funktion tätig ist und das Kopftuch trägt. Dann nämlich geschieht eine Identifizierung von Religion und Staat. Dies widerspricht dem Prinzip unserer freiheitlichen, säkularisierten Staatsverfassung. Aber müssen dann nicht auch alle Kreuze aus den Gerichtssälen entfernt werden? Wer dies fordert, bedenkt nicht, auf welchen Grundlagen unser freiheitlicher säkularisierter Staat steht. Er lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann (Böckenförde). Diese Voraussetzungen sind in unserer christlich-abendländischen Kultur begründet. Das Kreuz ist kein Zeichen der Unterdrückung, sondern ein Zeichen der Freiheit.






Norbert Geis, CSU, ist Rechtsanwalt und war als Rechts- und Innenpolitiker von 1987 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.