© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 28/16 / 08. Juli 2016

Meldungen

„Schluß mit dem überholten Soli!“

BERLIN. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat erneut ein Ende des vor 25 Jahren eingeführten Solidaritätszuschlags gefordert. „Schluß mit dem überholten Soli“, erklärte BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Nach einem Vierteljahrhundert hat die Sondersteuer ausgedient und gehört abgeschafft – spätestens bis Ende 2019, wenn die Finanzhilfen für den ‘Aufbau Ost’ ohnehin auslaufen.“ Nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des BdSt wollen 79 Prozent der Bürger, daß der Soli abgeschafft wird: „Das ist ein klarer Auftrag an die Bundesregierung“, meinte Holznagel. 2015 habe der Bund knapp 16 Milliarden Euro durch den Soli eingenommen, aber nur 6,7 Milliarden für den „Aufbau Ost“ ausgegeben. „Die Sondersteuer Soli speist nicht den Solidarpakt, sondern fließt in den Bundeshaushalt und ist damit nicht zweckgebunden“, erläuterte der BdSt-Chef. 2019 würden bereits 19 Milliarden Soli-Einnahmen nur 3,6 Milliarden Ausgaben für die Ost-Länder gegenüberstehen.Würde der Bundestag beschließen, den Soli ab 2017 schrittweise abzubauen, wären alle Steuerzahler 2020 von der Abgabe befreit und um 50 Milliarden Euro entlastet. (fis)

 www.steuerzahler.de





Jura-Prädikatsexamen erhöht Einstiegsgehälter

BERLIN. Wer als Jurastudent im ersten Staatsexamen auf einer Bewertungsskala von 0 bis 18 Punkten jeweils einen Schnitt von neun oder mehr Punkten erreicht, erhöht sein mögliches Einstiegsgehalt. „Sechs Jahre nach dem ersten Staatsexamen beträgt der Einkommenszuwachs allein durch das Prädikat 13 bis 14 Prozent“, heißt es in einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Wochenbericht 26/16). In den Fächern Medizin, Pharmazie oder Ökonomie sei dieser Noten­effekt weniger ausgeprägt. Das Prädikatsexamen sei zudem „ein Zugangskriterium für viele lukrative berufliche Positionen im privaten wie im öffentlichen Sektor“. Wie sich der Prädikatszuschlag im Verlauf der weiteren Karriere verhalte, lasse sich aber nicht klar voraussagen. 2015 waren 110.000 Jurastudenten an den deutschen Hochschulen eingeschrieben, das sind vier Prozent aller Studenten. (fis)

 diw.de/





Zahl der Woche

1,9 Millionen Stellen auf Mindestlohnbasis gab es 2015. Hinzu kam eine Million, die durch Ausnahmeregelungen weniger verdienten. 2014 gab es vier Millionen, die unter 8,50 Euro je Stunde lagen. Ab Januar 2017 steigt die Lohnuntergrenze um vier Prozent auf 8,84 Euro. (Quelle: Statistisches Bundesamt)