© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 35/16 / 26. August 2016

Bundesregierung rät zur Vorratshaltung
Panik machen gilt nicht
Hans Brandlberger

Wie kann die Bevölkerung im Notfall geschützt werden? Auf diese Frage hat die Politik eine Antwort zu finden. Für Katastrophen, die auf Naturereignisse, Industrieunglücke oder Terror zurückzuführen sind, liegt die Verantwortung grundsätzlich bei Ländern und Kommunen. Handelt es sich um einen kriegerischen Angriff auf unser Land, ist der Bund im Rahmen der „zivilen Verteidigung“ zuständig.

Nach dem Kalten Krieg wurde der Zivilschutz vernachlässigt – die Ressourcen und Fähigkeiten erodierten. Nun soll mit einem Konzept zur zivilen Verteidigung eine Kehrtwende eingeläutet werden. Das Papier wurde zwar in Auftrag gegeben, bevor die russische Aggression gegen die Ukraine begann. Es spiegelt aber die erneute Ausrichtung der Nato auf „klassische“ Bündnisverteidigung wider: Ohne Zivilschutz kann es keine glaubwürdige militärische Abschreckung geben.

Ein offen ausgetragener oder auch hybrider Krieg, von dem Deutschland in Mitleidenschaft gezogen werden könnte, bleibt aber äußerst unwahrscheinlich. Kosten und Nutzen von mehr Investitionen in den Zivilschutz sind daher abzuwägen. Für Alarmstimmung gibt es keine Veranlassung. Skurrile Appelle bemühter Bürokraten, die Bevölkerung möge sich Lebensmittel- und Wasservorräte für den Ernstfall anlegen, kurbeln vielleicht den Einzelhandel an. Sie verunsichern die Bürger aber mehr, als daß sie für ihre Sicherheit sorgen.