© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 37/16 / 09. September 2016

Meldungen

Investorenschutz bei Ceta-Vertrag auf Probe 

GÖTTINGEN. Der Wirtschaftsrechtler Peter-Tobias Stoll hat vor einem vorläufigen Inkrafttreten des Freihandelsabkommens EU-Kanada (Ceta) gewarnt. Zwar entfalle die Anwendbarkeit wieder, wenn die Parlamente Ceta ablehnten. „Aber für den Bereich des Investorenschutzes gibt es davon eine Ausnahme. In diesem Fall wären die Investoren auch noch bis zu einem Zeitraum von drei Jahren nach dem Ende der vorläufigen Anwendbarkeit des Abkommens geschützt und könnten in dieser Zeit auch noch Klagen erheben“, erklärte der Professor für Völker- und Europarecht von der Uni Göttingen im Deutschlandfunk. Die Verbände Campact, Foodwatch und „Mehr Demokratie“ haben bereits Verfassungsbeschwerde gegen Ceta eingereicht. Würde Karlsruhe dem Antrag auf Einstweilige Anordnung stattgeben, dürfte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im EU-Rat Ceta nicht zustimmen. Ceta ermöglicht Konzernen, EU-Staaten zu verklagen, wenn sie Gewinnerwartungen durch Gesetze eingeschränkt sehen. Dadurch drohen den Steuerzahlern Entschädigungsforderungen in Milliardenhöhe. (fis)

 www.volksbegehren-gegen-ceta.de





Höherer Zusatzbeitrag ohne Sozialausgleich?

KÖLN. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat vor einer Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gewarnt. Zwar finanzierten die Arbeitgeber nur 38,5 Prozent der GKV, aber Kosten wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall fielen bei dieser Rechnung unter den Tisch, erklärte IW-Sozialexperte Jochen Pimpertz. Der steigende Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer zahlen, ermögliche zudem „durch die Wahl einer günstigen Kasse den Wettbewerb zwischen den Kassen anzukurbeln und den Kostenanstieg in Grenzen zu halten“, so Pimpertz im Focus. Künftig sollte der prozentuale Zusatzbeitrag „einkommensunabhängig erhoben und im Rahmen einer obligatorischen kapitalgedeckten Säule organisiert“ werden. Das schränke zwar den sozialen Ausgleich ein, aber das sei der Preis, den Ältere zahlen müßten, wenn die Interessen künftiger Generationen gewahrt bleiben sollen. (fis)

 iwkoeln.de





Zahl der Woche

1,5 Millionen Haushalte in Deutschland besaßen Anfang 2015 mindestens ein Elektrofahrrad. Das waren 4,2 Prozent aller 40 Millionen Privathaushalte. Innerhalb nur eines Jahres stieg damit die Zahl der E-Drahtesel von 1,6 Millionen auf rund zwei Millionen. (Quelle: Statistisches Bundesamt)