© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 47/16 / 18. November 2016

Aufgeschnappt
Im Maßnahmenstaat
Matthias Bäkermann

Leugnen war zwecklos. Auf frischer Tat wurde im August ein Jugendlicher in Verden an der Aller dabei erwischt, wie er sich an Wahlplakaten der AfD zu schaffen machte. Zwei abgerissene Corpora delicti führte das nicht sehr helle Früchtchen sogar noch in seiner Tasche mit sich. Wegen Sachbeschädigung erstattete der AfD-Kreisverband Osterholz-Verden daraufhin Strafanzeige. 

Doch nun teilte die Staatsanwaltschaft den Geschädigten mit, daß „nach Prüfung des Sachverhalts ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung des Beschuldigten nicht angenommen werden kann“. Als Begründung macht die  Staatsanwältin geltend, daß der Sachschaden gering sei. Zudem sei der Beschuldigte Jugendlicher und strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten. Besonders empören sich die Freunde um den AfD-Kreisvorsitzenden Thorben Freese aber über den höchst dialektischen Bezug der Staatsanwaltschaft auf die Meinungsfreiheit des Täters: „Zudem wollte der Beschuldigte seine politische Haltung zum Ausdruck bringen, weswegen bei der Beurteilung des öffentlichen Interesses der besonders Schutz des Artikel 5 GG zu berücksichtigen ist, unter dem seine Handlung steht.“ Die Kommunalpolitiker legen nun Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle ein.