© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 02/17 / 06. Januar 2017

Meldungen

Bayern darf Deutschland nicht verlassen 

KARLSRUHE. Eine Volksabstimmung über einen Austritt Bayerns aus der Bundesrepublik Deutschland ist unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit die Klage eines Bürgers auf eine Volksabstimmung über den Austritt des Freistaats zurückgewiesen. Deutschland sei ein „auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhender Nationalstaat“, in dem die Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“ seien, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Das Grundgesetz biete für Sezessionsbestrebungen einzelner Bundesländer keinen Raum. „Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung“, heißt es in der vierzeiligen Begründung. „Diese Entscheidung ist unanfechtbar.“ Über den Austritt eines Landes aus dem Bund müßte in einer gesamtdeutschen Volksabstimmung entschieden werden. Der Beschwerdeführer hatte die Zulassung für eine Volksabstimmung in Bayern über einen Austritt aus dem Bund gefordert. Diese wurde ihm verwehrt, weshalb er Ende vergangenen Jahres vor das Bundesverfassungsgericht zog. (ls)





Ausnahmen bei Mindestlohn geplant 

BERLIN. Die Bundesregierung plant für Asylbewerber Ausnahmen beim Mindestlohn. Arbeitgeber sollten bei noch nicht nachgewiesenen ausländischen Berufsabschlüssen weniger als 8,84 Euro pro Stunde zahlen dürfen, berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf ein gemeinsames Papier der drei Ministerien für Arbeit und Soziales, Finanzen sowie Bildung. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) befürwortet diese Neuerung. Kritik äußerte hingegen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der eine Ausbeutung der Zuwanderer als billige Arbeitskräfte erwartet. „Wir befürchten, daß klassische Einarbeitungsphasen zu monatelangen betrieblichen Qualifizierungsphasen und die Beschäftigten zu Pflicht-Praktikanten umdeklariert werden“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. (vi)





Zahlungen für freiwillige Ausreise gestiegen 

Nürnberg. Das Bundesinnenministerium hat Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bestätigt, wonach im vergangenen Jahr 54.123 abgelehnten Asylbewerber staatliche Zahlungen für die Rückkehr bewilligt wurden, damit sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Die Höhe dieser Zahlungen belaufe sich auf 21,5 Millionen Euro. 2015 sind den Angaben zufolge 35.514 tatsächliche Ausreisen erfolgt. Abgeschoben wurden 2016 knapp 24.000 Personen und im Jahr 2015 rund 21.000 Ausreisepflichtige – also deutlich weniger als freiwillig zurückkehrten. Die „Reisebeihilfen“ liegen bei 200 Euro für Erwachsene und Jugendliche und bei der Hälfte für Kinder. Als Starthilfe stellt die Bundesregierung 300 bis 500 Euro zur Verfügung. (vo)





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