© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 03/17 / 13. Januar 2017

Bleiberecht für Asylbewerber
Facetten des Irrsinns
Michael Paulwitz

Bedenkenlos durchlöchert und pervertiert Deutschlands politisches Personal den Rechtsstaat. In Brandenburg sollen abgelehnte Asylbewerber, die Opfer „rechter Gewalt“ wurden, nach dem Willen der rot-roten Landesregierung mit einem Bleiberecht als „Wiedergutmachung“ belohnt werden. Auch für „Zeugen“ solcher Übergriffe soll die Abschiebung ausgesetzt werden. 

In einem Rechtsstaat gelten rechtliche und gesetzliche Bestimmungen für jeden in gleichem Maße. Wird deren Vollzug von moralischen Bewertungen abhängig gemacht oder dazu mißbraucht, Belohnungen an eine bestimmte Klientel zu verteilen oder flugs zu „Rechtsextremen“ umdefinierten Asyl-Kritikern eins auszuwischen, ist das willkürlicher Rechtsbruch im scheinlegalen Gewand. Zudem lädt der Erlaß, der – wundert sich wer? – auf eine Initiative der Grünen zurückgeht, geradewegs zum Betrug ein. Ein abgelehnter Asylbewerber, der der in Brandenburg ohnehin seltenen Abschiebung ganz sicher entgehen will, muß also nur eine „rechte“ Gewalttat erfinden, seine Unterkunft anzünden oder ein Hakenkreuz malen und – am besten dank gern bereiter „Zeugen“ – sich nicht erwischen lassen. Was nicht klar als „nicht rechtsextrem“ aufgeklärt wird, ist nach der eigenwilligen Ordre von SPD-Ministerpräsident Woidke in Brandenburg nämlich automatisch eine „rechtsextreme“ Straftat. Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland.