© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 07/17 / 10. Februar 2017

Meldungen

Wohnsitz-Debatte: Urteil stützt Petry und Pretzell 

Berlin. Nach Recherchen der JUNGEN FREIHEIT drohen AfD-Sprecherin Frauke Petry und dem nordrhein-westfälischen AfD-Chef Marcus Pretzell keine wahlrechtlichen Konsequenzen aufgrund ihrer Heirat. Das ZDF-Magazin „Frontal 21“ sowie das Recherchenetzwerk Correctiv hatten behauptet, durch die Eheschließung müßten beide einen gemeinsamen Hauptwohnsitz angeben. Da Petry aufgrund ihres Mandats im sächsischen Landtag einen Wohnsitz im Freistaat benötigt und Pretzell für die Wahl zum Düsseldorfer Landtag im Mai einen Wohnsitz in NRW haben muß, müsse einer von beiden sein Mandat beziehungsweise seine Landtagskandidatur aufgeben. Dem entgegen steht jedoch eine Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs von 1997. Danach ist die melderechtliche Hauptwohnung keine zwingende Voraussetzung für aktives und passives Wahlrecht eines Landtagsabgeordneten. Konkret ging es in dem Fall um den Thüringer Innenminister Franz Schuster (CDU), der 1994 für den Thüringer Landtag kandidierte. Schuster hatte, wie es das Thüringer Landeswahlgesetz vorsieht, seinen Hauptwohnsitz in Thüringen. Seine Familie jedoch behielt ihren Wohnsitz in Nord-rhein-Westfalen. Würde man Schuster das aktive und passive Wahlrecht versagen, weil seine Familie in Nordrhein-Westfalen verbliebe, argumentierten die Richter aufgrund einer Klage der SPD-Fraktion, wäre dies ein Eingriff in den Schutzbereich der Freiheit der Familie. Daß Schuster politisch in Thüringen wirken wolle, sei Teil der Lebensplanung. Das Landeswahlgesetz müsse daher grundgesetzkonform ausgelegt werden. (krk)





Linksextreme dürfen an Uni Blockaden trainieren 

HAMBURG. Linksextremisten dürfen vor dem G20-Gipfel im Juli in Hamburg an der dortigen Universität ein Blockadetraining durchführen. Die Universitätsleitung habe keine Einwände gegen die am 11. Februar stattfindende „Aktionskonferenz“, berichtet die Welt. Anmelder der Konferenz „G20 entern – Kapitalismus versenken“, an der Linksextremisten aus Deutschland, der Schweiz und Griechenland teilnehmen, ist laut eigenen Angaben die Gruppe „AA/NO Arbeitslose Akademiker/Nachwuchsorganisation“. Dabei handelt es sich laut Verfassungsschutz um einen Ableger der mittlerweile aufgelösten „Marxistischen Gruppe“. Im Aufruf zur „Aktionskonferenz“ heißt es: „Die Überwindung dieses Systems muß auf politischer und ökonomischer Ebene stattfinden, mit anderen Worten, durch eine Revolution!“ Bereits im Dezember fand an der Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften eine „G20-Aktionskonferenz“ statt. Damals hatte die Hochschule den Veranstaltern den Mietvertrag gekündigt, nachdem bekannt wurde, daß es sich bei den Ausrichtern um zwei vom Verfassungsschutz beobachtete Organisationen handelte. (tb)