© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 07/17 / 10. Februar 2017

Meldungen

Zugfledermäuse durch Windturbinen getötet

BERLIN. Rauhhautfledermäuse wandern jährlich Tausende Kilometer zwischen ihrem Sommer- und Winterrevier. Dank Echoortung sind sie dabei zwischen Ostsee und Mittelmeer sicher unterwegs. Wegen ihrer aerodynamisch optimalen Flügelmorphologie und des perfekten Ortungssystems stellten der Zug in die südfranzösischen Winterquartiere und die Rückkehr ins Baltikum große, aber zu bewältigende Herausforderungen dar. Windkraftanlagen haben nach Ansicht des Ökophysiologen Christian Voigt (Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung) diesen Standortwechsel jetzt zum „großen Wagnis“ werden lassen. Von den geschätzten 300.000 durch Windturbinen getöteten Fledermäusen entfallen auf ziehende Arten 70 Prozent. Für Voigt gibt es eine einfache Lösung, um diese faszinierenden Tiere besser zu schützen: Da sie nur nachts und bei geringen Windgeschwindigkeiten fliegen, seien die Turbinen zu diesen Zeiten abzustellen (Forschung, 3/6). (ck)

 www.izw-berlin.de





Naturwissen geht bei Schülern weiter zurück

KÖLN. Von den 1.253 Sechst- und Neuntkläßlern an elf Schulen in NRW, die für den „7. Jugendreport Natur – Natur Nebensache?“ befragt wurden, konnten ansehnliche 61 Prozent „Naturkontakte“ vorweisen. Dafür genügte es, im Sommer 2016 mindestens einmal monatlich im Wald gewesen zu sein. Daher kannten nur 15 Prozent der Schüler die Namen von höchstens drei im Wald wachsenden Früchten. Auch sonst sind seit dem 6. Report („Naturentfremdung in der Hightechwelt“) weiter „elementarste Alltagskenntnisse“ verlorengegangen. Wußten 2010 noch 59 Prozent, daß die Sonne im Osten aufgeht, sind es aktuell nur 33 Prozent. Daß Hühner nicht mehr als ein Ei täglich legen können, diese Antwort kreuzten 2010 noch 30 Prozent korrekt an, 2016 lagen nur 19 Prozent bei dieser Frage richtig. (Natur 12/16). (sm)

 www.natursoziologie.de





Ausländischer Abschluß reicht nicht für den „Dr.“

MAINZ. Der Abschluß eines Medizinstudiums in Belgien mit dem Grad „Docteur en Médecine, Chirurgie et Accouchements“ berechtigt nicht zur Führung des Titels „Doktor der Medizin“ oder abgekürzt „Dr.“ in Deutschland. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz (3 K 1538/15.MZ). Ein ausländischer Hochschulgrad dürfe nach dem rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz nur in der ausländischen Form geführt werden, in der er verliehen worden sei, heißt es in der Urteilsbegründung. Mit seiner Klage wollte ein Arzt erreichen, daß die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz die Verwendung des deutschen Doktortitels der Medizin anerkennt. (fis)

 vgmz.justiz.rlp.de/





Erkenntnis

„Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Trend zur Speicherung der Daten lokal in den einzelnen Ländern im Interesse der Kunden ist. Es kann sein, daß zum Beispiel die deutsche Regierung weitaus größere Zugriffsrechte auf die Daten hat als die amerikanische.“

Omer Tene, IT-Experte beim internationalen Datenschutzverband IAPP