© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 08/17 / 17. Februar 2017

Entschädigung der Woche
Für einen Bissen mehr
Christian Vollradt


Etwa 4.000 Euro muß das Land Niedersachsen einem Kater zahlen. Genauer: seiner Besitzerin. Dies hat das Landgericht Hildesheim vergangenen Freitag entschieden. Hintergrund dieses Schadensersatzes ist ein Fall von exzessiver Polizeigewalt, wenn man so will. Allerdings handelt es sich nicht nur beim Opfer, sondern auch beim Täter um einen Vierbeiner. Im Juni 2015 war die Ehefrau eines Polizisten mit dessen Diensthund Gassi gegangen. Kommissar Bello witterte – obwohl nicht im Dienst – keinen Sprengstoff oder Cannabis, sondern besagten Kater und riß sich los. Der Stubentiger erlitt bei dem Angriff schwere innere Verletzungen sowie Rippenbrüche. Mehrere Operationen waren die Folge. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters des Katers hatte das Land dessen Wert geringer taxiert und zunächst nur die Hälfte der OP-Kosten beglichen; das Gericht sprach der Klägerin nun den vollen Betrag zu. Ob der übergriffige Ordnungshüter zu einem Anti-Aggressionstraining verdonnert oder aber in den Innendienst strafversetzt wurde, ist nicht bekannt.