© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 08/17 / 17. Februar 2017

Umfassende Ausbildungsreform bei Psychotherapeuten: Anforderungen gesenkt
Vom Hörsaal zur Couch
(dg)

Abiturienten dürfen künftig direkt „Psychotherapie“ studieren und sollen nicht mehr wie bisher zu einer postgradualen Ausbildung gezwungen sein. Damit hat das Bundesgesundheitsministerium (BGM) einer alten Forderung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nach einer umfassenden Ausbildungsreform nachgegeben. Ein im November 2016 präsentiertes „Eckpunkte“-Papier des BGM sieht ein fünfjähriges Hochschulstudium mit Staatsexamen und Approbation vor, das „gezielt“ auf die berufliche Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie zugeschnitten sei. Die dafür die Weichen stellende Änderung des Psychotherapeutengesetzes werde aber in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr den Bundestag  passieren. Es stehe jedoch in der nächsten, ab September 2017, „ganz oben auf der Agenda“. Schnelle Lösungen für das größte Folgeproblem der Reform, die Ausgestaltung der zweijährigen Weiterbildung, sind nach Einschätzung der BPtK dann noch nicht in Sicht (Deutsches Ärzteblatt, 46/2016). Strittig ist vor allem, wie die in Kliniken und Lehrpraxen abzuleistende Arbeit von 2.500 Absolventen, mit denen pro Studienjahrgang zu rechnen ist, zu finanzieren ist. In Betracht kämen Fonds, in die Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen einzahlen oder in die Gelder aus der Rentenversicherung fließen könnten. 


 www.aerzteblatt.de