© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 09/17 / 24. Februar 2017

Meldungen

Neuer Vorstoß für Ausländerwahlrecht

DÜSSELDORF. Geht es nach den Plänen von SPD, Grünen und Piratenpartei, sollen alle Ausländer in Nordrhein-Westfalen das kommunale Wahlrecht erhalten. In einem gemeinsamen Antrag fordern die drei Fraktionen, die Verfassung dahingehend zu ändern, daß künftig auch Nicht-EU-Ausländer an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen. Der Hauptausschuß des Düsseldorfer Landtags empfahl dem Parlament nun, den Antrag anzunehmen. SPD, Grüne und Piratenpartei argumentierten in der am Montag veröffentlichten Beschlußempfehlung, die Teilnahme an kommunalen Wahlen sei ein wichtiger Bestandteil der Integration. Die Verfassung solle daher wie folgt geändert werden: „Wahlberechtigt sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen und die ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft in Deutschland haben.“ CDU und FDP lehnten den Antrag ab. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, über die SPD, Grüne und Piraten (gemeinsam 62,4 Prozent der Sitze) aber nicht verfügen. Sie wären daher auf Stimmen aus der CDU und der FDP angewiesen. (krk)




18.000 Verfahren wegen illegaler Einreise

Potsdam. Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg  (SPD) hat Ermittlungsverfahren gegen alle Personen eingeleitet, die im Herbst 2015 auf dem Höhepunkt der Asylkrise in das Bundesland kamen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ermittelt wegen illegaler Einreise in etwa 18.000 Fällen. Nur so habe er vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die nötigen Daten erhalten können: „Ich will wissen, wer hier im Land lebt“, so Rautenberg zur Bild-Zeitung. Bereits nach 1.000 geprüften Namen habe man festgestellt, daß 15 bis 20 Prozent der Eingereisten unauffindbar sind. (vo)




Kein Terrorverdacht, dennoch Abschiebehaft

CELLE. Der Terrorverdacht gegen zwei Anfang Februar festgenommene Salafisten hat sich nicht erhärtet. Die niedersächsische Generalstaatsanwaltschaft erließ deshalb keinen Haftbefehl gegen die Männer aus Nigeria und Algerien. Auf freien Fuß kommen sie dennoch nicht. Sie befinden sich derzeit in Abschiebehaft. Die 22 und 27 Jahre alten Salafisten waren am 9. Februar in Göttingen bei einer Razzia verhaftet worden (JF 8/17). Beide Männer gehören schon länger zur Salafisten-Szene in Göttingen und wurden als sogenannte Gefährder eingestuft. Dies ist auch der Grund für die Abschiebehaft. Sie kann gegen Ausländer als Maßnahme zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik oder einer terroristischen Gefahr erlassen werden. Damit wende Niedersachsen „als eines der ersten Bundesländer das schärfste Schwert des Ausländerrechts gegen Gefährder an“, so Innenminister Boris Pistorius (SPD). (krk)