© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 09/17 / 24. Februar 2017

Meldungen


Kritik an Reformplänen von Martin Schulz

BERLIN. Die Pläne von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz, die vor zwölf Jahren von der SPD selbst umgesetzte Agenda 2010, teilweise zu revidieren, stoßen bei Arbeitgebern auf Kritik. „Viele Vorschläge sind ohne präzise Kenntnis der Zahlen oder der Rechtslage in Deutschland formuliert“, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), aus der die Funke-Mediengruppe zitiert. Demnach habe Schulz „viel zu hohe Zahlen“ bei den befristeten Arbeitsverhältnissen genannt. Während Schulz gegenüber der Bild von einem Anteil von vierzig Prozent sprach, betrage dieser in der Altersgruppe zwischen 25 und 35 Jahren lediglich gut zwölf Prozent der Beschäftigten. Schulz will Teile der Reform zurücknehmen und unter anderem die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I verlängern. Dies würde „eine schnelle Wiederaufnahme von Arbeit erschweren“, kritisiert die BDA. (FA)




Bamf soll Zugriff auf Handydaten bekommen

BERLIN. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll künftig Zugriff auf die Handydaten von Asylbewerbern erhalten. Das sieht ein Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums „zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ vor, der sich noch in der Ressortabstimmung befindet und aus dem die Süddeutsche Zeitung, der NDR und der WDR zitieren. Nach Schätzungen des Ministeriums hätten Behörden mit der Regelung im vergangenen Jahr Zugriff auf die Mobiltelefone von rund 150.000 Asylbewerbern bekommen. Demnach sollen die Außenstellen des Bamf mit forensischer Hard- und Software aufgerüstet werden und so etwa 2.400 Datenträger pro Tag bearbeitet werden können. Ziel der Maßnahme ist es, Sozialbetrug durch Mehrfachidentitäten ebenso zu verhindern wie Abschiebungen nach Ablehnung des Asylantrags zu erleichtern. Nach derzeit geltender Rechtslage müssen Asylbewerber in die Überprüfung ihres Handys einwilligen. (tb)




Bayern verbietet Burka im öffentlichen Dienst

MÜNCHEN. Das bayerische Kabinett hat ein Verbot der Vollverschleierung beschlossen. Untersagt wird die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Dienst, an Hochschulen, Schulen, Kindergärten sowie bei Wahlen. CSU-Innenminister Joachim Herrmann begründete das Verbot mit dem „freiheitlichen demokratischen Werteverständnis christlich-abendländischer Prägung“. Eine Gesichtsverhüllung widerspreche zudem dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Bisher existiert ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Dienst explizit nur in Niedersachsen. In Hessen und Berlin verpflichten Gesetze Landesbeamte zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität. (tb)




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1% Ja, dadurch wird die Nato gestärkt.

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