© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 10/17 / 03. März 2017

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Deutsche als „Köterrasse“   – keine Volksverhetzung

HAMBURG. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat eine Anzeige gegen einen türkischen Elternrat wegen Volksverhetzung und Beleidigung der Deutschen zurückgewiesen. Das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg, Malik Karabulut, soll die Deutschen laut NDR vergangenen Oktober auf seiner Facebook-Seite unter anderem als „Köterrasse“ beschimpft haben. Anlaß für den Wutausbruch war eine Resolution des Bundestags, die den Völkermord an den Armeniern als Genozid einstuft. „Diese Schlampe mit dem Namen Deutschland hat uns den Krieg erklärt“, empörte sich Karabulut. Später entschuldigte sich der Funktionär für seine Wortwahl. Die Staatsanwaltschaft Hamburg kann in den Äußerungen Karabuluts keine Volksverhetzung erkennen. Die angegriffene Gruppe müsse „sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit“ herausheben, heißt es in der Begründung, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Dies gelte aber nicht für die Bezeichnung „Deutsche“, da diese sich nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung“ abgrenzen ließen. Deutsche seien laut Staatsanwaltschaft nicht als besondere Gruppe erkennbar: „Bei allen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft handelt es sich um die Bevölkerungsmehrheit“ und daher nicht um einen „Teil der Bevölkerung“. Auch als Kollektiv seien die Deutschen „nicht beleidigungsfähig“, da es sich bei ihnen nicht „um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder faßbaren Kreis von Menschen handelt“, heißt es weiter. (FA)