© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 13/17 / 24. März 2017

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Oberbürgermeisterin handelte unzulässig 

KÖLN. Im Streit zwischen der AfD und der Stadt Köln bahnt sich eine Niederlage für Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos)an. Das Verwaltungsgericht Köln empfahl Reker, eine von der AfD geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Reker hatte im Februar über den für April in Köln geplanten AfD-Bundesparteitag geäußert, sie finde es „unerträglich, daß unsere Stadt als Bühne für die Selbstdarstellung einer Partei mißbraucht werden soll, die zum Sammelbecken für Propagandisten von Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit in Deutschland geworden ist“. Die AfD sah in Rekers Äußerungen eine Verletzung ihrer Neutralitätspflicht und forderte sie zu einer Unterlassungserklärung auf. Diese verweigerte Reker. Es habe sich um private Äußerungen gehandelt, rechtfertigte die Stadt Köln das Verhalten. Dies sieht das Verwaltungsgericht Köln jedoch anders. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts würden die finanziellen Mittel des Staates von allen Bürgern unabhängig von ihren jeweiligen politischen Ansichten erbracht. Diese Mittel seien dem Staat zur Verwendung für das gemeine Wohl anvertraut, heißt es in einem Hinweis an die Stadt Köln und die AfD. „Nicht mehr von dieser Bindung gedeckt ist es, wenn die von der Allgemeinheit erbrachten und getragenen finanziellen Mittel und Möglichkeiten des Staates zugunsten oder zu Lasten von politischen Parteien oder Bewerbern in parteiergreifender Weise eingesetzt werden. Die Staatsorgane haben als solche allen zu dienen und sich neutral zu verhalten.“ Vor diesem Hintergrund sei die Verbreitung von Rekers Stellungnahme unzulässig gewesen. (krk)