© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 15/17 / 07. April 2017

Das Beten der anderen
Unterwerfung vor dem Unnahbaren: Das Gebet im Islam ist eine Zwangshandlung
Christian Rudolf

Christen und Moslems: Die Gläubigen beider Religionen beten zu Gott. Die einen gehen dazu in die Kirche, die anderen in die Moschee. Also ist alles gut und nichts Problematisches dabei zu finden? So kann es dem christlich erzogenen Mitteleuropäer scheinen, der es gewohnt ist, Glauben und Beten als seine persönliche Angelegenheit zu betrachten, der er in Freiheit nachkommt. Aber ein genauerer Blick enthüllt: das Gebet im Islam hat mit dem Beten, wie Christen es kennen, gar nichts zu tun.

Der Islam kennt weder das Liebesgebot des Hoheliedes noch die Bergpredigt. Schon gar nicht das Opfer des göttlichen Sohnes, um die Sünder zu erretten. In der Aufzählung der Wesensmerkmale Allahs durch die islamische Tradition fehlt bei den „99 Namen Allahs“ die Liebe. Allah einen Vater zu nennen, lehnt die Lehre des Islam strikt ab. Ein Moslem kann sich ein liebendes Vater-Kind-Verhältnis, das Anteilnahme und Sehnsucht nacheinander beinhaltet, nicht vorstellen. „Keiner in den Himmeln und auf der Erde darf sich dem Allbarmherzigen anders nahen, als nur, um sein Diener sein zu wollen“ (Sure 19,94), lehrt der Koran. Ein vertrauendes Kindschaftsverhältnis, das sich mit Dank und Bitten an seinen Vater im Himmel wendet, gilt als radikal unislamisch. Das hat Folgen für das Gebetsleben. Und mittelbar auf die Bereitschaft zur Integration. Allah ist ein unerreichbar fernes, unverstehbares Wesen, durch keine Tugend zu erfreuen, durch keine Sünde zu betrüben, nicht zu bewegen. Gerade in seiner unpersönlichen Unerreichbarkeit liegt dessen Größe. „Allah führt in die Irre, wen er will, und leitet recht, wen er will“ (Sure 14,5), „Allahs Sache ist es, auf den rechten Weg zu führen oder davon abzuleiten“ (Sure 16,10). Dies steht ohne Zusammenhang mit dem sittlichen Lebenswandel eines Menschen. Allah ist ein Willkürherrscher, der Unterwerfung fordert. Das arabische Wort „Islam“ bedeutet Unterwerfung.

Esel, Hunde und Frauen machen das Gebet ungültig

Damit korrespondiert die typische Gebetshaltung des Sich-Niederbeugens mit gekrümmtem Rücken. Mit exakt vorgeschriebenen Bewegungen der Beine, des Rumpfes und der Arme, korrekt zur Rezitation der arabischen Gebetsformeln. Dieses Pflichtgebet, das „Salat“, gehört zu den fünf Säulen des Islam. Wie alle Vorschriften und Verbote wird es als äußere Pflichtübung stupide nachvollzogen. Eine aus dem Christentum bekannte „Andacht“, verstanden als innere Anteilnahme und Tätigkeit, ist bedeutungslos. „Das Pflichtgebet ist nach einem formellen Ritus vorgeschrieben, es ist eine Zwangshandlung“, unterstreicht Barino Barsoum gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. Und nicht Ausdruck einer innigen Gottesbeziehung. Der ehemalige Islamist besuchte eine vom Verfassungsschutz beobachtete Moschee. 2008 ließ er sich taufen. Heute betreibt er den islamkritischen Sender Al Hayat TV. Fünfmal täglich ist das Salat von jedem Moslem auf arabisch in Richtung Mekka zu absolvieren, vor der Dämmerung – das kann im Sommer vor vier Uhr morgens sein – bis in die Dunkelheit. Vorher hat der Beter sich rituell zu reinigen und die Absicht zum Gebet auszusprechen. Andernfalls ist das Gebet ungültig. Zu gewissen Tageszeiten, bei Sonnenaufgang beispielsweise, ist ein Gebet explizit verboten. „Wer das Gebet einmal ausläßt, der wird als großer Sünder betrachtet“, sagt Barsoum. Damit zieht er sich den Haß der anderen Moslems zu, Haß, zu dem Allah im Koran aufruft. Geht ein Esel, ein Hund oder eine Frau vor dem Beter her, verliert das Gebet augenblicklich seine Gültigkeit. Frauen verrichten die Pflichtgebete in einem Nebenraum der Moschee, außer Sichtweite der Männer. Während ihrer „Tage“ ist es ihnen verboten zu beten oder den Koran zu berühren. Das Gebet von Nichtmoslems wird grundsätzlich als ungültig angesehen.