© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 18/17 / 28. April 2017

JF-Intern
Unbegründet
Thorsten Thaler

Der Deutsche Presserat hat eine gegen die JUNGE FREIHEIT gerichtete Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Im Dezember 2016 berichteten wir über den Fall eines Mannes, der im schleswig-holsteinischen Kronshagen seine Frau mit Benzin übergossen und angezündet hatte. Noch vor der offiziellen Polizeimeldung erfuhren wir aus gesicherter Quelle, daß der Täter aus Afrika stammt und schon länger in Deutschland lebt, was wir auch so schrieben.

An der Nennung der ethnischen Herkunft nun störte sich Dennis R. aus Baden-Württemberg, der nach eigenen Angaben als psychologischer Berater, Nachhilfelehrer und „PR-Fachkraft“ tätig ist – und nebenbei offenbar obsessiv die JF verfolgt. So hat er sich bereits mehrfach über uns beim Presserat beschwert. In dem aktuellen Fall freilich ohne Erfolg: Die Veröffentlichung verstoße nicht gegen presseethische Grundsätze. Für die Nennung der Herkunft müsse „ein begründbarer Sachbezug“ bestehen. Den sieht der Beschwerdeausschuß des Presserates in dem „großen öffentlichen Interesse an der Tat begründet“. Dieses resultiere aus der „besonderen Schwere der Tat und den Umständen der Tatbegehung (Anzünden eines Menschen auf offener Straße)“.

So weit, so selbstverständlich. Und das werden wir, liebe JF-Leser, auch in Zukunft so halten.