© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 20/17 / 12. Mai 2017

Der Rechtsstaat versagt
Kriminalität: Wenn Täter einen Migrationshintergrund haben, zeigen sich die Institutionen oft zahnlos
Michael Paulwitz

Rechtssicherheit ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaats. Sie manifestiert sich in Rechtsklarheit und Realisierungsgewißheit. Wenn die Bürger sich nicht mehr darauf verlassen können, daß klare und verbindliche Rechtsnormen für jedermann gelten und ihre Verletzung angemessen, nachvollziehbar und gegenüber jedem Rechtsbrecher mit gleicher Konsequenz geahndet wird, zerbricht das Vertrauen in die Institutionen als ungeschriebenes Fundament der Rechtsstaatlichkeit.

Der unkontrollierte Zustrom von Millionen De-facto-Einwanderern aus fremden Kulturkreisen und die mit diesem einhergehende Kriminalitätsexplosion hat die Erosion und das partielle Versagen des deutschen Rechtsstaats, die mit der oktroyierten Multikulturalisierung des Landes einhergehen, massiv beschleunigt.

Die Symptome des Versagens sind offenkundig: Ermittlungsverfahren werden zunehmend „wegen Geringfügigkeit“ eingestellt, weil es chronisch an Staatsanwälten mangelt. Mehrfach verurteilte abgelehnte Asylbewerber werden nicht in Abschiebehaft genommen und können untertauchen, weil die Gefängnisse heillos überfüllt sind. Ganze Straßenzüge und Stadtteile werden zu rechtsfreien Zonen, zu „No-go-Areas“, in denen Jugendbanden und Mafia-Clans das Sagen haben und die nicht nur von rechtstreuen Bürgern, sondern auch von Polizei und Staatsmacht lieber gemieden werden.

Gewaltverbrechen, die aus solchen Gegen­gesellschaften heraus straffrei gegen einheimische Bürger begangen werden, erschüttern das Vertrauen in den Rechtsstaat am unmittelbarsten. Die Täter seien „polizeibekannt“, heißt es in unschöner Regelmäßigkeit in den dürren Meldungen, befürchten müssen sie auf ihrem Weg von Straftat zu Straftat dennoch kaum etwas.

Fünf junge Afghanen randalieren in der Berliner U-Bahn, treten auf der Straße eine Frau brutal von ihrem Fahrrad, werden vor ihrer Asylunterkunft geschnappt und müssen von der Polizei doch wieder auf freien Fuß gesetzt werden, weil sie dortselbst einen „festen Wohnsitz“ hätten – solche Absurditäten sind alltäglich geworden und wirken in der Summe verheerend.

Der vorerst – und wohl für immer – ungesühnte Mord an dem 17jährigen Bonner Gymnasiasten Niklas P. wirft ein grelles Schlaglicht auf das fortschreitende Rechtsstaatsversagen. Es ist nicht der erste und wohl auch nicht der letzte Fall dieser Art, aber doch ein besonders krasses Beispiel dafür, wie selbst schwerste und tödliche deutschenfeindliche Gewalt für die Täter folgenlos bleibt oder lediglich mit Bagatellstrafen geahndet wird.

Die Ursachen des Versagens des Rechtsstaats gerade im Umgang mit Einwandererkriminalität sind vielfältig und haben sich über einen längeren Zeitraum hinweg aufgetürmt. Noch die wohlwollendste Interpretation ist, daß seine überkommenen Institutionen und Instrumente mit der neuen multikriminellen Realität überfordert sind. Jung-Orientalen, die aus ihren Herkunftsländern anderes gewohnt sind, nehmen eine Polizei nicht ernst, die auf Deeskalation und Nicht-Reagieren auf Beleidigungen getrimmt ist. Ein einseitig pädagogisch ausgerichtetes Jugendstrafrecht verfehlt seine Wirkung auf aggressive Täter aus Clangesellschaften, die das dahinterstehende Regelwerk ebenso ablehnen und verachten wie die Gesellschaft, in die sie „erzogen“ werden sollen.

Die logische Konsequenz aus dieser Erkenntnis wäre, die vorhandenen Instrumente konsequent und streng auszulegen und anzuwenden und Lücken im bestehenden Rechts- und Exekutivsystem zügig zu schließen. Das Gegenteil geschieht. Im Fall Niklas wurde Anklage nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags erhoben und auf Körperverletzung mit Todesfolge und schließlich Freispruch reduziert. Das Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten“ wird dabei ad absurdum geführt, wenn Behörden und Justiz durch nachlässige Ermittlungen und systematisches Zweifeln an den Aussagen der Freunde des Opfers diese Zweifel selbst produzieren.

Der Rechtsstaat hat durchaus Mittel bis hin zur Beugehaft, um vorsätzlich lügende oder schweigende Zeugen, die den Täter decken, zur Aussage zu zwingen. Der völlige Verzicht darauf sendet das Signal: Wer lügt, zusammenhält und nicht mit „den Deutschen“ kooperiert, kann ihre jungen Männer straflos umbringen. Die Kumpane des mit „Haftentschädigung“ freigesprochenen Walid S. hatten allen Grund, vor dem Gerichtssaal zu feiern.

Der Herausforderung durch die RAF war der deutsche Rechtsstaat noch mit neuen Strafrechtsparagraphen gegen „terroristische Vereinigungen“ entgegengetreten. Schärfere Regeln zur Ahndung von Angriffen aus Gruppen wären daher überfällig. Statt dessen schafft man nur auf Deutsche anwendbare neue Kategorien wie „Haßverbrechen“, während real existierender Deutschenhaß ungeahndet bleibt.

Fraglich ist, ob diese – wie im Fall der kürzlich eingeführten Strafverschärfung in Fällen sexueller Belästigung – viel nützen, wenn Zeitgeist-Richter wie der Vorsitzende im Niklas-Prozeß sich mehr um „Rassismus“-Verdächtigungen und das Seelenleben des Angeklagten kümmern als um die Anwendung des ganzen Gesetzesrahmens.

Kernproblem des Rechtsstaatsversagens ist eine Exekutive und Justiz, die aus Furcht vor schlechter Presse oder auch vor Repressalien straffälligen Einwanderern nahezu Narrenfreiheit gewähren, während sie gegen Einheimische, die falsch parken, zu schnell fahren oder Rundfunk- und andere Steuern nicht zahlen, mit aller Härte durchgreift. Diese müssen den Eindruck gewinnen, daß der Rechtsstaat bewußt verbogen wird, um die letzten Widerstände gegen die Multikulturalisierung des Landes zu ersticken. Wird eine solche Strategie der Einschüchterung überdehnt, wer kann dann garantieren, daß nicht auch andere zivilisatorische Errungenschaften an Akzeptanz verlieren?