© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 20/17 / 12. Mai 2017

Meldungen

NDR rechtfertigt sich für „Nazi-Schlampe“

HAMBURG. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat sich geweigert, einem Unterlassungsbegehren der AfD-Politikerin Alice Weidel nachzukommen. In der NDR-Satiresendung „extra 3“ hatte Komiker Christian Ehring die Spitzenkandidatin der Partei für die Bundestagswahl als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet. Weidel hatte auf dem AfD-Bundesparteitag in Köln gefordert, die politische Korrektheit gehöre auf den Müllhaufen der Geschichte. Ehring sagte darauf in der Sendung: „Jawohl. Schluß mit der politischen Korrektheit, laßt uns alle unkorrekt sein. Da hat die Nazi-Schlampe doch recht.“ Der NDR rechtfertigte sich: „Mit seiner satirischen Überspitzung“ zeige Ehring die Konsequenzen dieser Forderung auf, daß nämlich ohne politische Korrektheit die Beschimpfung von Menschen wieder salonfähig werden könnte. Zu keinem Zeitpunkt hätten er oder die Redaktion Weidel persönlich beleidigen wollen. (tb)





Mädchen dürfen vollverschleiert in Schule 

HANNOVER. Niedersachsen darf Schülerinnen nach dem aktuell gültigen Schulgesetz eine Vollverschleierung nicht verbieten. Zu diesem Ergebnis kam ein von der Staatskanzlei in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung. Anlaß war der Fall einer vollverschleierten Schülerin aus Belm bei Osnabrück, die seit dem siebten Schuljahr den Nikab-Gesichtsschleier trägt. Laut dem Gutachten müßte dafür jedoch das Schulgesetz geändert werden. Da Religionsfreiheit ein Grundrecht sei, bedürfe es einer gesetzlichen Neuregelung, argumentierte Gutachter Hinnerk Wißmann von der Universität Münster. Ihm zufolge sollte eine explizite Anforderung an die Schüler aufgenommen werden, durch ihr Verhalten und ihre Kleidung den offenen Austausch zwischen allen Beteiligten an der Schule zu ermöglichen. Das Kultusministerium halte die Formulierung für geeignet. Die endgültige Entscheidung liege aber beim Landtag. (ls)





AfD muß Aufstellung der Landesliste wiederholen

WIESBADEN. Der hessische Landesverband der AfD muß die Wahl seiner ursprünglich bereits im November vergangenen Jahres beschlossenen Landesliste für die Bundestagswahl fast vollständig wiederholen. Die Partei kommt deswegen am Wochenende zu einer besonderen Mitgliederversammlung in Gießen zusammen.   Grund für die Wiederholung ist die Teilnahme von zwei nicht stimmberechtigten Mitgliedern bei der vorherigen Listenwahl. Nicht betroffen von der Neuwahl ist die Spitzenkandidatin Mariana Harder-Kühnel, da der Fehler angesichts des großen Stimmenabstands zu den nachfolgenden Bewerbern keine Auswirkungen auf den Listenplatz 1 gehabt habe. (vo)