© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 21/17 / 19. Mai 2017

Meldungen

Mehr Selbstbestimmung für die Regionen der EU 

EUPEN. Karl-Heinz Lambertz, bis 2014 Ministerpräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien und nun Erster Vizepräsident des „Europäischen Ausschusses der Regionen“, hat sich bei einem Treffen mit Vertretern der Freiheitlichen in Südtirol für einen „unverkrampften und positiven Zugang der EU zum Selbstbestimmungsrecht der Völker“ ausgesprochen. Gerade im Hinblick auf den Staat Belgien müsse man wegen der wieder wachsenden Spannungen zwischen Flamen und Wallonen auf unterschiedliche Szenarien bei einer Auflösung Belgiens vorbereitet sein. Neben einer Unabhängigkeit der 80.000 Deutschbelgier käme für ihn auch ein Anschluß an wahlweise Wallonien, Luxemburg oder die Bundesrepublik Deutschland in Frage. Schon Lambertz’ Auftreten bei einer Veranstaltung zur Unabhänigkeit Kataloniens Ende April hatte für Aufsehen gesorgt, sein Erscheinen bei den Freiheitlichen wird von der flämischen Unabhängigkeitsbewegung VVB, als „wichtiger und mutiger Schritt“ gewertet. (mb)





Bulgaren und Rumänen die Einreise untersagt  

BERN. Die Schweizer Regierung (Bundesrat) hat beschlossen, die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorgesehene Ventilklausel für Personen aus Rumänien und Bulgarien anzuwenden. In den nächsten zwölf Monaten haben rumänische und bulgarische Bürger (EU-2) daher nur beschränkt Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt, wenn sie im Rahmen einer Aufenthaltsbewilligung B eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen. Seit Aufhebung der im FZA vorgesehenen Übergangsfristen am 1. Juni 2016 gilt für Staatsangehörige der EU-2 die volle Personenfreizügigkeit. Die im FZA vorgesehene Ventilklausel erlaubt es der Schweiz, für einen befristeten Zeitraum einseitig wieder Kontingente einzuführen, wenn die im Abkommen vorgesehenen quantitativen Voraussetzungen erfüllt sind. Zwischen Juni 2016 und Mai 2017 sei der Schwellenwert bei den erteilten Aufenthaltsbewilligungen B deutlich überschritten worden, so der Bundesrat. Die Aufenthaltsbewilligungen B würden daher für Erwerbstätige aus der EU-2 in den nächsten zwölf Monaten auf 996 Einheiten begrenzt und quartalsweise freigegeben. Im Jahr 2016 habe sich der Wanderungssaldo aus den EU-2-Staaten mit rund 3.300 Personen gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Diese Zunahme stehe im Widerspruch zum allgemeinen Trend eines abnehmenden Wanderungssaldos aus der EU/EFTA. Der Bundesrat setzt mit der Anrufung der Ventilklausel ein Instrument zur Steuerung der Zuwanderung in die Schweiz ein, das ihm gemäß Freizügigkeitsabkommen zur Verfügung steht. Der Zuwanderungsstopp erfolgt auch vor dem Hintergrund des „Arbeitslosenvorrangs“, den das Parlament im Dezember 2016 beschlossen hatte. (ctw)