© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 22/17 / 26. Mai 2017

Meldungen

SPD: Genossen fordern Rücktritt Stegners 

Kiel. Mehrere Funktionäre der schleswig-holsteinischen SPD haben den Rücktritt des Landesvorsitzenden Ralf Stegner als Konsequenz aus der Niederlage der Partei bei der Landtagswahl am 7. Mai gefordert. Die SPD war dort auf einen Stimmenanteil von 27,2 Prozent gekommen. „Ein unbeirrtes Festklammern an Posten bei gleichzeitiger Aufnahme von Koalitionsverhandlungen ist für uns ohne interne Erneuerung nur schwer nachvollziehbar“, hieß es in einem offenen Brief. Der Parteilinke Stegner hält trotz der SPD-Wahlniederlage am Plan einer Koalition von SPD, Grünen und FDP fest, obwohl die Liberalen ein solches Bündnis bereits definitiv ausgeschlossen haben. (vo)





Unstimmigkeiten bei NRW-Wahl überprüfen 

DÜSSELDORF. Die AfD in Nord­rhein-Westfalen hat eine Überprüfung der Stimmauszählung bei der Landtagswahl am vorvergangenen Wochenende angekündigt. Die Partei bekam in mehreren Stimmbezirken zwar Erststimmen, aber 0,0 Prozent der Zweitstimmen. In einem Wahllokal in Mönchengladbach erhielt die Partei 7,6 Prozent der Erststimmen. Bei den Zweitstimmen bekam sie allerdings nach offiziellem Ergebnis 0,0 Prozent. „Der Wahlvorstand hat sich vergaloppiert“, sagte ein Sprecher der Stadt laut Nachrichtenagentur dpa. „Sowas darf nicht passieren.“ Einen ähnlichen Fall gab es auch in Gütersloh. Dort entfielen in einem Stimmbezirk 10,5 Prozent der Erststimmen auf die AfD, jedoch 0,0 der Zweitstimmen. Dagegen erhielt die Allianz Deutscher Demokraten (AD-Demokraten) dort 13,9 Prozent. Ähnliche Auffälligkeiten seien auch in Dortmund sowie im Düsseldorfer Bezirk Remscheid beobachtet worden. (ls)





Bewährungsstrafen für kurdische Randalierer

HANNOVER. Sechs Angehörige einer kurdisch-libanesischen Großfamilie sind vom Landgericht Hannover zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Vier Männer und eine Frau der sogenannten Mhallamiye-Kurden (M-Kurden) erhielten Bewährungsstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten. Ein weiterer Angeklagter kam mit zwei Jahren auf Bewährung davon. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn zweieinhalb Jahre Haft gefordert, die dann nicht zur Bewährung hätten ausgesetzt werden können. Hintergrund ist der tödliche Fenstersturz eines Angehörigen der polizeibekannten Sippe. Der mutmaßliche Räuber hatte im Januar 2015 versucht, aus dem 7. Stock des Amtsgerichts Hameln zu fliehen. Die Familie griff nach der mißglückten Flucht des 26 Jahre alten Mannes Krankenhauspersonal sowie Polizisten mit Pflastersteinen und Reizgas an. Insgesamt wurden 30 Personen verletzt (JF 5/15). „Das ist gelebte Ablehnung dieses Staats“, belehrte nur der Vorsitzende Richter Stefan         Joseph die Angeklagten. (FA)