© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 23/17 / 02. Juni 2017

Aufgeschnappt
Amts-Friedensrichter
Matthias Bäkermann

Die große Hochzeitsfeier mit Hunderten Gästen hatte das Brautpaar im Oktober 2011 in Duisburg-Rheinhausen schon anberaumt, standesamtlich waren die 23jährige Türkin und ihr 28jähriger Landsmann bereits seit drei Monaten verheiratet. Doch bald kam Gewalt ins Spiel, der jähzornige Mann soll seine Frau geschlagen und gewürgt haben, die Traumhochzeit platzte und die Familien zerstritten sich. Erst Ende Mai 2017 fand das Drama sein Ende. 

Wie die Westdeutsche Allgemeine vergangene Woche berichtete, endete der Prozeß vor dem Amtsgericht Duisburg allerdings eher im Stile eines moslemischen „Friedensrichters“, der nach Scharia-Gesetzen die „Familienehre“ schützt. Das Strafverfahren wegen Körperverletzung wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft unter Auflagen eingestellt. Der bereits einschlägig vorbestrafte Bräutigam, dem wegen einer dreijährigen Bewährungsduldung bei Verurteilung die Abschiebung in die Türkei drohte, muß seiner mittlerweile geschiedenen Frau nun 5.000 Euro zahlen – zufällig die Kosten der Brauteltern für eine vorherige Verlobungsfeier. Dafür mußte der Angeklagte explizit erklären, daß er seine Frau während der Zeit der Zivilehe nicht entjungfert habe. Diese Aussage wurde vom Gericht offiziell in den Einstellungsbeschluß aufgenommen.