© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 24/17 / 09. Juni 2017

Streichung der Woche
Ey, hast du meinen König beleidigt, Alter?
Christian Vollradt

Einen Hauch von Monarchie verströmte er noch im schnöden deutschen Gesetzestext: der „Majestätsbeleidigungs-Paragraph“. Obwohl in diesem Paragraph 103 Strafgesetzbuch überhaupt nicht von Königen oder gekrönten Häuptern die Rede war. Statt dessen hieß es dort, daß mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei (im schweren Fall sogar bis zu fünf) Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft wird, wer ein ausländisches Staatsoberhaupt, Regierungsmitglied oder Diplomaten beleidigt. In seiner Sitzung Ende vergangener Woche strich der Bundestag den 103er komplett. Als „antiquiert“ hatte ihn bereits das Kabinett im Januar bezeichnet. Nachdem er im Verlauf der „Böhmermann-Affäre“ noch kurz zuvor für Furore gesorgt hatte. Doch Vorsicht! Die Beleidigung von Staatsoberhäuptern bleibt nach wie vor strafbar. So wie die eines jeden anderen auch. Das regelt weiter hinten im Strafgesetzbuch der Paragraph 185.