© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 28/17 / 07. Juli 2017

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Gewerkschaft gibt Tips gegen Abschiebungen  

München. Der bayerische Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat eine Handreichung für Schulen und Ausbildungsbetriebe erstellt, in der diese darüber aufgeklärt werden, wie Abschiebungen von Schülern und Lehrlingen be- oder verhindert werden können. Da Abschiebungen seit einer Gesetzesverschärfung 2016 nicht mehr angekündigt würden, erscheine die Polizei zur Durchführung der Überstellung in den Herkunftsstaat oder einen Drittstaat regelmäßig unangekündigt, etwa in der Wohnung, aber auch in der Schule, klagt die GEW. Daher sollten Schulleitung oder Lehrer als erstes den Anwalt des Abzuschiebenden informieren. Es gebe zudem Fälle, in denen die Polizei an Schulleitungen herantrete, um zu erfragen, ob ein abzuschiebender Schüler an bestimmten Tagen anwesend sei. Diese Frage müsse nicht beantwortet werden, unterstreicht die Handreichung. Im Gegenzug könne die Schule dann aber den betroffenen Schüler von der Anfrage informieren und ihn so vor der drohenden Abschiebung warnen. Die Handreichung schickte nun der Leiter eines Referats der Stadt München per Mail mit dem Betreff: „Gewerkschaftliche Information der GEW“ an die Kollegen seines Referats. Ob dies vom Recht auf gewerkschaftliche Werbung gedeckt ist, prüft die Stadt nun. (krk)