© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 29/17 / 14. Juli 2017

Lesereinspruch

Viel früher

Zu: „Im Grunde verfassungswidrig“ von Norbert Geis (JF 28/17)

Norbert Geis vermißt einen Widerstand des Bundesverfassungsgerichts gegen den zeitgeistgemäßen Umbau unserer Familienrechtsordnung bereits bei den Normen zur Hinterbliebenenversorgung, zur Erbschafts- und Schenkungssteuer, zum Familienzuschlag der Beamten, zur Grunderwerbssteuer sowie zur Sukzessivadoption. Dabei hat der schlimme Kurs schon viel früher eingesetzt, nämlich beim Ehegattensplitting des Einkommenssteuerrechts, das die Homo-Ehe erst attraktiv gemacht hat, angeblich durch den besonderen Schutz von Ehe und Familie gerechtfertigt. 

Es ist der Fluch der bösen Tat der Zusammenveranlagung, durch den erst immer neue Fiktionen erfunden werden – wie sich das Bundesverfassungsgericht auch sonst aus modernistischen Gründen über Realitäten hinwegsetzt, indem es zum Beispiel das Lohnersatzeinkommen Rente, wenn eine Ehe in die Hände der Justiz fällt und gerichtlich geschieden wird, fiktiv als von beiden Partnern erwirtschaftet ansieht, also dem nur vielleicht unterhaltsberechtigten Partner die andere Hälfte zuteilt.

Hans Meister, Rechtsanwalt, Düsseldorf