© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 29/17 / 14. Juli 2017

Geschichtlich singuläre Kluft zwischen Recht und Realität
Umsiedlung vorantreiben
(dg)

Um das von afrikanischen Wirtschaftsmigranten überlaufene Italien zu entlasten, verlangt die EU-Kommission von den Mitgliedsstaaten, sich nicht nur dem Abfluß der dortigen Massen nach dem Vorbild Deutschlands und Frankreichs zu öffnen, sondern in Kooperation mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk die „Umsiedlung“ von „legal“ sich in Libyen, Ägypten, Niger, Äthiopien und im Sudan aufhaltenden Personen „voranzutreiben“ (FAZ vom 5. Juli 2017). Damit setzt die EU-Kommission ihre von keinem nationalen Parlament jemals demokratisch legitimierte Politik des europäischen Bevölkerungsaustausches durch Massenmigration ungebremst fort. Die Bundesregierung kann sich dadurch nur bestätigt sehen, Forderungen von staatsrechtlicher Seite weiter zu ignorieren, zur „rechtsstaatskonformen, vom Rechtsbewußtsein geleiteten Asyl- und Migrationspolitik“ zurückzukehren, wie sie Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, anmahnt (Politische Studien, 473/2017). Ebensowenig dürfte Papiers Vorhalt fruchten, endlich eine „politische Grundsatzentscheidung“ über ihre „Flüchtlingspolitik“ im „demokratisch legitimierten Parlament“ zu treffen, damit die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit, die in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik „noch nie so tief wie derzeit“ gewesen sei, geschlossen werde. 


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