© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 31-32/17 / 28. Juli / 04. August 2017

Libanesischer Islamist in JVA droht mit Terroranschlägen
Eines Tages Ernst machen
Günter Bertram

Es sind Grundfragen von Staat und Recht, die der Fall des Libanesen Mohammed A. aufwirft: Vielleicht erfüllen seine todernsten, bösartigen Drohungen gegen die Tegeler Beamten, deren Familien und alle Ungläubigen ja mehr als nur einen Straftatbestand, so daß dieser „Gefährder“ durch äußere Gründe, nämlich eine neue Verurteilung, daran gehindert werden könnte, seine Drohungen wahr zu machen. Jedenfalls ist der Bundesanwaltschaft voller Ermittlungserfolg zu wünschen. 

Allerdings würde das Grundproblem auch dann ungelöst nur ein paar Jahre hinausgeschoben. Denn trotz Fußfesseln und Überwachung wäre der jetzt 27jährige Fanatiker später nicht weniger gefährlich. Eine Abschiebung in sein eigenes Land ist ja, wie man sich belehren lassen muß, unmöglich. Also wird die Öffentlichkeit für den Fall, daß dieser Libanese eines Tages Ernst macht, hoffen, daß die Polizei ihn dann rechtzeitig erschießt – erschießt und nicht etwa festnimmt, weil der tödliche Reigen dann nur weiterginge ...  

Widerspräche solche, scheinbar zynische Erwartung dem Geist des Artikels 102 des Grundgesetzes (Abschaffung der Todesstrafe)? Keineswegs: Es geht dann nur noch um Prävention, Schutz und Verteidigung der Gesellschaft, nicht um Schuld und Sühne, die Grundlagen der Strafe.






Günter Bertram war Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg.