© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 33/17 / 11. August 2017

Meldungen

Schleppernetz in Spanien ausgehoben 

DEN HAAG. Die spanische Nationalpolizei hat mit Unterstützung der britischen Metropolitan Police und Europol ein internationales kriminelles Schleppernetzwerk ausgehoben. Laut Europol hat es iranische Staatsangehörige auf kommerziellen Flügen in das Vereinigte Königreich geschmuggelt. Das Netzwerk hat seinen Sitz im südspanischen Málaga und nutzte Spanien als Transitland. Die illegalen Migranten mußten rund 25.000 Euro für die Lieferung von gefälschten spanischen Pässen, Reisedokumenten, Transfers zu ihren Bestimmungsort zahlen. Insgesamt wurden 101 Personen verhaftet. Die spanische Polizei nahm 14 Mitglieder der kriminellen Gruppe in Málaga sowie weitere 42 Personen fest, die beschuldigt werden, ihre spanischen Dokumente für Preise von 500 Euro bis 3.000 Euro verkauft zu haben. Weitere 44 Personen iranischer Nationalität, die gefälschte Pässe bei sich trugen, wurden auf verschiedenen europäischen Flughäfen festgesetzt. Der mutmaßliche Anführer der kriminellen Vereinigung wurde von der Metropolitan Police in London Heathrow festgenommen. Laut Europol hatte er gerade einen Flug nach Brasilien gebucht, um  sich der Justiz zu entziehen. (ctw)





Verurteilung wegen  Quenelle-Gruß bestätigt

LAUSANNE. Das Schweizer Bundesgericht hat in letzter Instanz die Verurteilung eines Mannes wegen Rassendiskriminierung bestätigt. Dieser hatte 2013 mit zwei weiteren Personen vor der Beth-Yaacov Synagoge in Genf mit der Quenelle genannten Geste posiert. Aufgrund des Ortes und der weiteren Umstände der Aktion sei das Genfer Kantonsgericht zu Recht davon ausgegangen, daß mit der Quenelle eine gegen Personen jüdischen Glaubens gerichtete herabsetzende und diskriminierende Botschaft transportiert wurde, so das Bundesgericht. Bei der Quenelle wird ein Arm mit offener Handfläche schräg nach unten gestreckt und die andere Hand über die Brust auf die Schulter oder den  Oberarm gelegt. Die Geste, die an den Hitlergruß erinnert, wurde  durch den französischen Komiker „Dieudonné“ bekannt. Die Genfer Staatsanwaltschaft erließ gegen die drei Männer 2015 einen Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung und verurteilte sie zu Geldstrafen. Zwei von ihnen akzeptierten den Strafbefehl. Der dritte erhob Einspruch. Auch wenn die Bedeutung der Quenelle „je nach den Umständen oder der vertretenen Ansicht variieren“ könne, stehe doch fest, daß es sich „zumindest um eine anstößige und abfällige Geste“ handele, so das  Bundesgericht. Deren Ausführung vor der Synagoge sei für einen „unbefangenen Dritten im vorliegenden Fall als feindselige und diskriminierende Botschaft gegenüber Personen jüdischen Glaubens“ zu verstehen. (ctw)