© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 33/17 / 11. August 2017

Meldungen

Arte nach Gaza-Reportage in der Kritik

BERLIN. Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hat den Sender Arte für die Ausstrahlung einer Dokumentation über den Gaza-Streifen kritisiert. Es sei „auffällig, daß sich Arte stets auf sehr formale Begründungen bei der Beurteilung der Beiträge zurückzieht“, sagte Schuster der FAZ. Zuvor hatte der Sender die Dokumentation „Gaza: Ist das ein Leben?“, die Israel alle Schuld an der dortigen Lage zuweist, damit gerechtfertigt, sie sei eine Reportage und daher subjektiv. Sowohl in diesem Fall als auch im Falle einer abgesetzten Dokumentation vor einigen Wochen sei Arte „einer inhaltlichen Auseinandersetzung ausgewichen“. (ls)





Medienpreis für kremlkritischen Sender

Potsdam. Die russische Medienmanagerin und Journalistin Natalja Sindejewa erhält den diesjährigen Medienpreis M100. Die undotierte Auszeichnung wird seit 2005 verliehen. Der Preis wird am 14. September zum Abschluß der Medienkonferenz M100 Sanssouci Colloquium in Potsdam verliehen. Sindejewa hatte vor zehn Jahren zusammen mit dem Banker und Investor Aleksandr Winokurow die nichtstaatliche und als regierungskritisch geltende Mediaholding „Dozhd’“ (russ. „Regen“) gegründet. Zu der Holding gehört unter anderem der gleichnamige Fernsehsender. „Dozhd’“kann sein Programm nach Druck und Schikanen nur noch im Internet verbreiten. Aus den Kabel- und Satellitennetzen der Russischen Föderation wurde er 2014 entfernt, nachdem der Kreml öffentlich eine Sendung zur sowjetischen Geschichte kritisiert hatte (JF 8/14). (ru)





Verfahren gegen Kai Diekmann eingestellt

BERLIN. Das Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffes gegen den ehemaligen Chefredakteur und Bild-Herausgeber Kai Diekmann ist eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Potsdam teilte am Mittwoch vergangener Woche mit, sie ermittle mangels hinreichenden Tatverdachts nicht weiter. „Nach dem Ergebnis der Ermittlungen läßt sich kein Sachverhalt feststellen, der Grundlage einer Anklageerhebung sein könnte“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Eine Mitarbeiterin des Springer-Konzerns hatte Diekmann vorgeworfen, sie nach einer Klausurtagung in Potsdam im vergangenen Sommer belästigt zu haben. (ls)