© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 34/17 / 18. August 2017

MELDUNGEN

Karlsruhe: Bedenken gegen  EZB-Geldpolitik

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat Bedenken gegen die Ankäufe von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB). Hintergrund sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Geldpolitik der EZB. Kritiker halten diese nicht mit dem Grundgesetz für vereinbar, da sie der Meinung sind, die EZB überschreite ihre Kompetenzen. Die Anleihenkäufe seien nicht vom Mandat der EZB gedeckt. Die Richter in Karlsruhe setzten die Verfahren nun aus und riefen den Europäischen Gerichtshof an. Dieser soll nun entscheiden, ob die Anleihenkäufe durch die EZB rechtmäßig sind. Erst danach will das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfen. „Nach Auffassung des Senats sprechen gewichtige Gründe dafür, daß die dem Anleihenkaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstoßen sowie über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgehen und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreifen“, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit. Die EZB kauft seit März 2016 für große Summen Staatsanleihen auf, um die Zinsen niedrig zu halten und die Kreditvergabe anzukurbeln. Momentan verwendet die Notenbank monatlich 60 Milliarden Euro hierfür. Einer der Kläger, der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, nannte die Entscheidung „einen großen Erfolg“. In zentralen Punkten habe das Bundesverfassungsgericht „unsere Rechtsauffassung bestätigt“, teilten Gauweiler und sein Rechtsbeistand, der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek, mit. Zugleich sei die Entscheidung „eine krachende Niederlage“ für die Bundesregierung. (krk, vo)



Fraktionen geben 83 Millionen Euro aus
 
BERLIN. Die vier Bundestagsfraktionen haben im vergangenen Jahr 83,4 Millionen Euro ausgegeben. Das geht aus den von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) veröffentlichten Abrechnungen der Fraktionen hervor. Danach gab die Unionsfraktion mit 32,7 Millionen Euro die größte Summe aus, gefolgt von den Sozialdemokraten mit 24,6 Millionen Euro. Die Grünen machten Ausgaben in Höhe von 13,5 Millionen Euro geltend, die etwas größere Fraktion der Linkspartei 12,5 Millionen Euro. Finanziert wurden die Ausgaben der Fraktionen fast vollständig durch Zahlungen aus dem Bundeshaushalt. Den größten Anteil machten die Personalkosten aus. Die Union gab hierfür 25,7 Millionen Euro aus, die SPD 19,1 Millionen Euro, die Linkspartei 9,5 Millionen Euro und die Grünen 10,3 Millionen Euro. Ihre Öffentlichkeitsarbeit ließ sich die Union 1,4 Millionen Euro kosten, die SPD eine Million Euro. Die Linkspartei wandte für die Öffentlichkeitsarbeit 1,3 Millionen Euro auf und die Grünen 801.000 Euro. (krk)



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