© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 41/17 / 06. Oktober 2017

Politiker wagen es nicht
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Verleger-Präsident Mathias Döpfner legt im Streit mit ARD und ZDF nach
Christian Schreiber

Mathias Döpfner, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV), hatte erst kürzlich mit einer scharfen Kritik an den „gebührenfinanzierten Medien“ für Aufsehen gesorgt (JF 40/17). In einem Interview mit der FAZ legte der Springer-Chef nun nach. Man müsse die Rolle der ARD überprüfen, „die es den vielen privaten, lokalen, regionalen und nationalen Verlagshäusern verunmöglicht, ihre Angebote im Internet wirtschaftlich zu gestalten“. Durch die Finanzierung durch den Gebührenzahler entstehe der ARD ein riesiger Vorteil, der im Wettbewerb kaum auszugleichen sei. „Bei den Angeboten der Verlage stoßen die Nutzer immer wieder mal auf einen Text, der Geld kostet. Bei den zahlreichen Textangeboten der ARD geschieht das nie, weder auf den ARD-Websites, noch in den vielen Apps.“ 

Dies mache es den Verlagen sehr schwer, Bezahlangebote zu etablieren. Aus seiner Kritik nahm der Verleger-Präsident allerdings das ebenfalls gebührenfinanzierte ZDF aus: Mit der Online-Strategie der Mainzer habe man kein Problem, beim ZDF gehe man auf heute.de oder in der Mediathek  „vom Bewegtbild und von den eigenen Sendungen aus“. 

Döpfner forderte auch von der ARD kein verstecktes journalistisches Portal mit „Heerscharen von Print-Redakteuren, die Texte schreiben“, sondern eher „einen hinführenden Charakter. Für die ARD würde das heißen: ein Drittel Text, zwei Drittel Video und Audio.“ Die Politik müsse die richigen Weichen stellen, jedoch seien „Politiker, besonders auf Landesebene, sehr stark von ihrer Präsenz in den öffentlich-rechtlichen Programmen abhängig“. Dies führe dazu, „daß kaum ein Politiker es wagt, sich mit den Öffentlich-Rechtlichen anzulegen, weil man auf deren Wohlwollen angewiesen ist“. Hoffnung setzt er daher in die EU: „Ich halte es durchaus für möglich, daß europäische Regulierungsbehörden auf die Idee kommen zu prüfen, ob dieses duale System in seiner konkreten Ausformung nicht dem europäischen Wettbewerbsrecht widerspricht.“