© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 45/17 / 03. November 2017

Es gibt keine völkerrechtliche Pflicht zu grenzenloser Aufnahme
Sophistische Litanei
(wm)

Für Fritz W. Scharpf, einen Altmeister der Demokratietheorie, führt die Europäisierung politischer Entscheidungsprozesse geradewegs zum „Vollzugs-Parlamentarismus“ in den EU-Mitgliedsstaaten. Regierungen koppeln sich dabei in dem Maß vom „Volkswillen“ ab, wie es ihnen gelingt, entstandene Demokratiedefizite unter Berufung auf „internationale Verpflichtungen“ zu rechtfertigen. Dieser sophistischen Litanei bedient sich auch die Migrationslobby stets gern. Deshalb pocht die Juristin und Gesinnungsethikerin Julia Duchrow, Referentin für Menschenrechte bei „Brot für die Welt“, im Streitgespräch, das sie mit dem Theologen Gerhard Arnold über Grenzen deutscher „Flüchtlingspolitik“ führt, auf die Einhaltung „völkerrechtlicher Pflichten“ (Welt-Sichten, 10/2017). Diese zwängen die Bundesregierung, die „Infrastruktur“ für unbegrenzte Aufnahme „Geflüchteter“ vorzuhalten und den Druck auf osteuropäische Staaten zu erhöhen, es ihr gleichzutun. Der Verantwortungsethiker Arnold hält mit dem Argument dagegen, das Asylrecht sei keine Hintertür für illegale Einwanderung. Er hätte darüber hinaus an die völkerrechtlich kodifizierte Möglichkeit erinnern können, wonach Verträge nicht erfüllt werden müssen, wenn sich die Umstände soweit ändern, daß sie deren Geschäftsgrundlage aufheben. 


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