© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 46/17 / 10. November 2017

Meldungen

Karlsruhe stärkt Rechte des Bundestages 

KARLSRUHE. Die Bundesregierung ist grundsätzlich verpflichtet, Fragen von Abgeordneten zu beantworten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatz-urteil am Dienstag entschieden. Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirkliche den Grundsatz der Gewaltenteilung, heißt es darin. Ohne Teilhabe am meist überlegenen Regierungswissen laufe diese Kontrolle ins Leere. Anlaß war eine Klage von Grünen-Abgeordneten. Sie hatten 2010 Anfragen an die Bundesregierung zur Aufklärung der Bankenkrise, zur Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie zum Milliardenprojekt Stuttgart 21 gestellt. Doch die Regierung blieb damals wortkarg: Aufgrund von nervösen Finanzmärkten und Geschäftsgeheimnissen der Deutschen Bahn AG seien detaillierte Auskünfte nicht möglich. Diese Auskunftsverweigerung war verfassungswidrig und verstieß gegen das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten. In zwei wichtigen Punkten hat der Zweite Senat die Rechte des Parlaments ausgeweitet: Zum einen habe die Begründung „Geschäftsgeheimnis“ nur begrenzte Wirkung, wenn ein Unternehmen ganz oder mehrheitlich dem Staat gehöre.  Zum anderen sei die Auskunftspflicht nicht nur auf Kanzleramt und Ministerien beschränkt, sondern erfasse auch nachgeordnete Behörden wie etwa die BaFin. (ls)





AfD-Nachwuchspolitiker: Kündigung rechtens 

GÖTTINGEN. Dem Landesvorsitzenden der Jungen Alternative  Niedersachsen, Lars Steinke, ist der Mietvertrag für seine Wohnung zu Recht gekündigt worden. Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Göttingen, das einer Klage der Vermieterin stattgab. Hintergrund sind die politischen Aktivitäten des 24jährigen, die ihn zum Angriffsziel linksextremer Gewalttäter in der Universitätsstadt machen. Nach Ansicht des Gerichts hätte Steinke seine Vermieterin über seine besondere Rolle aufklären müssen, weil dies auch Auswirkungen auf das Mietobjekt haben könnte, sagte ein Justizsprecher der Hessisch Niedersächsischen Allgemeinen. Da er dies unterlassen habe, sei der im Sommer dieses Jahres geschlossene Mietvertrag „durch arglistige Täuschung zustande gekommen und somit nichtig“. Die Juristen verwiesen in der Begründung auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Demnach liege eine arglistige Täuschung vor, wenn einer der beiden Vertragspartner Tatsachen verschweige, über die der andere nach Treu und Glauben Aufklärung erwarten könne. Da Steinkes vorherige Wohnhäuser sowie sein Auto bereits Ziel von Angriffen der linksextremen Szene waren, hätte er die Vermieterin im Vorfeld darüber informieren müssen. Ihre Anfechtung gegen den Mietvertrag sei daher rechtens. Steinke kündigte an, gegen das „skandalöse Urteil“ in Berufung zu gehen. (vo).

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