© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 48/17 / 24. November 2017

Lesereinspruch

Kündigung rechtens

Zu: „Gesellschaftliche Ächtung“ von Thorsten Hinz (JF 46/17)

Dieser Kommentar fordert ausnahmsweise zum Widerspruch heraus. Das Urteil des Amtsgerichts Göttingen in der Causa Lars Steinke ist richtig. Denn unsere Rechtsordnung mutet es einem Vermieter nicht zu, die Beschädigung seines Eigentums durch wen auch immer, sei es auch linksextremes Gesindel, hinzunehmen. Er muß wenigstens vor Vertragsschluß darüber aufgeklärt werden, daß ihm ein solcher Sachschaden droht, weil der wohnungssuchende Bewerber dem Haß solcher Zeitgenossen ausgesetzt ist, die eben dazu neigen, ihn „heimzusuchen“, sei es auch mit Farbbeuteln oder Brandsätzen. Wenn der Vermieter dieses Risiko scheut und nicht abschließt, ist das keine Stigmatisierung des Wohnungssuchenden, sondern es ist die von ihm hinzunehmende Folge dessen, daß der Staat nicht in der Lage ist, vielleicht in seinem Falle nicht einmal willens, seine Bürger zu schützen. Das ist der Skandal. Erst wenn diese kriminelle linksextreme Szene hinter Schloß und Riegel sitzt, werden politisch unliebsame Menschen wie Herr Steinke auch keine Probleme mehr haben, irgendwo in Deutschland eine Wohnung anzumieten.

Rainer Thesen, Nürnberg