© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 48/17 / 24. November 2017

Meldungen

AfD: „Facebook-Gesetz“ soll aufgehoben werden 

BERLIN. Die AfD im Bundestag will das von der Großen Koalition beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) aufheben. Dazu hat die Fraktion am Montag einen entsprechenden Gesetzentwurf im Parlament eingebracht. Der Widerstreit der Meinungen in der öffentlichen Debatte sei eines der konstituierenden Elemente des demokratischen Verfassungsstaats, begründet die AfD ihre Initiative. „Aufgrund nicht legaldefinierter Begriffe wie ‘Haßkriminalität’ oder ‘strafbare Falschnachrichten’, die aus der öffentlichen Debatte bekannten Ausdrucken wie ‘Hatespeech’ oder ‘Fake News’ entlehnt wurden, besteht eine nicht von der Hand zu weisende Gefahr eines über Gebühr ausgedehnten Anwendungsbereichs der Strafmaßnahmen des NetzDG gegen jede abweichende Meinung“, kritisierte die AfD in dem Gesetzentwurf. „Das Internetzensurgesetz schränkt die Meinungsfreiheit in Deutschland in unzulässiger Weise ein“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Jürgen Braun, der JUNGEN FREIHEIT. (krk)





Niedersachsen erweitert Flüchtlingsstopp

HANNOVER. Niedersachsen hat das Zuzugsverbot für anerkannte Flüchtlinge auf die Städte Delmenhorst und Wilhelmshaven ausgeweitet. Das niedersächsische Innenministerium teilte mit, es handele sich um eine „außergewöhnliche Maßnahme mit dem Ziel, eine soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung der zugewanderten Flüchtlinge zu verhindern“. Die Möglichkeit einer „befristeten Zuzugsbeschränkung“ fuße auf Regelungen des Aufenthaltsgesetzes. Ein bereits für Salzgitter bestehendes Zuzugsverbot wird damit ausgeweitet. Der Erlaß für die kreisfreie Stadt war bundesweit der erste Fall eines Aufnahmestopps. Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU) hatte im April gegenüber der Landesregierung die Beschränkungen angeregt. In allen drei Städten erzielte die AfD bei den zwei zurückliegenden Wahlen überdurchschnittlich gute Ergebnisse. (ha)





NRW: Gericht kippt kommunale Sperrklausel 

Münster. Die vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene 2,5-Prozent-Hürde bei der Wahl von Gemeinderäten und Kreistagen ist verfassungswidrig.  Dies hat der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster in einem Urteil am Dienstag verkündet. Nach Ansicht der Richter verletze die Sperrklausel den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit. SPD, CDU und Grüne hatten in ihrem Beschluß argumentiert, die Hürde sei nötig, um die Kommunalvertretungen vor zu vielen Splitterfraktionen zu schützen und arbeitsfähig zu halten. Dagegen hatten mehrere Parteien geklagt – unter anderem die Piratenpartei, die NPD sowie die Linkspartei. (vo)





Umfrage der Woche

Parlamente: Sollten Doppelmandate verboten werden?

Nein, im Digitalzeitalter kann ein Abgeordneterauch in zwei Parlamenten vernünftige Arbeit leisten. 4 %

Nein, diese Entscheidung obliegt allein dem einzelnen Politiker. 7 %

Ja, ansonsten geht es Politikern nur darum, sich zu bereichern. 23 %

Ja, denn es ist nicht möglich, zwei Mandate gewissenhaft auszuüben. 65 %

abgegebene Stimmen gesamt: 881

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