© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 50/17 / 08. Dezember 2017

Meldungen

Kritik an Märtyrer-Ausstellung 

HAMBURG. An einer Wanderausstellung zum Thema „Märtyrer“ hagelt es von verschiedenen Seiten scharfe Kritik. In der Schau wird einer der islamistischen Terroristen, die am 13. November 2015 im Konzertsaal Bataclan in Paris 89 Menschen ermordeten, als „Märtyrer“ präsentiert. Er steht in einer Reihe unter anderem mit dem griechischen Philosophen Sokrates, dem ersten christlichen Märtyrer Stephanus, der französischen Nationalheldin Jeanne d’Arc und dem US-Bürgerrechtler Martin Luther King. Die Kunstinstallation ist von diesem Freitag an in der Hamburger Kulturfabrik Kampnagel zu sehen; bis Mittwoch gastierte sie noch in Berlin-Kreuzberg. Protest gegen die Schau kam aus Frankreich. Die Vermischung von Märtyrertum und Terrorismus sei „zutiefst schockierend“, teilte die französische Botschaft in Berlin am Montag mit. Sie habe „die zuständigen deutschen Behörden über die Bestürzung seitens der Verbände der Anschlagsopfer sowie ihrer Familien und Angehörigen in Kenntnis gesetzt“. Kritik kam auch von dem Kunstbeauftragten der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Pfarrer Christhard-Georg Neubert. Er bezeichnete die Darstellung gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea als „nicht mit dem christlichen Menschenbild vereinbar“. Die Wahl des Begriffes Märtyrer für die Terroristen sei eine „irreführende Pervertierung“ und verstelle den Blick auf das ursprüngliche Verständnis, so Neubert. Die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion Beatrix von Storch hatte gegen den Berliner Veranstalter des Ausstellungsprojekts Märtyrermuseum Strafanzeige erstattet. (tha)





Österreich: Gericht erlaubt „Ehe für alle“

WIEN. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat den Weg für die „Ehe für alle“ freigemacht. Ab dem 1. Januar 2019 dürfen somit auch gleichgeschlechtliche Paare in der Alpenrepublik heiraten. Bisher stand ihnen mit der eingetragenen Partnerschaft eine separate Rechtsform zur Verfügung, die der Ehe allerdings bereits in vielen Punkten gleichgestellt war. Unter anderem beinhaltet sie das Recht zur gemeinsamen Adoption. „Die gesetzliche Trennung verschiedengeschlechtlicher und gleichgeschlechtlicher Beziehungen in zwei unterschiedliche Rechtsinstitute verstößt gegen das Verbot des Gleichheitsgrundsatzes, Menschen aufgrund personaler Merkmale wie hier der sexuellen Orientierung zu diskriminieren“, urteilten die Richter. (tb)





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