© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 51/17 / 15. Dezember 2017

Vorstoß zur Abschaffung des Paragraphen 219a
Tödliche Tricks
Martin Lohmann

Bei der Diskussion um die Abschaffung des Paragraphen 219a geht es nur vordergründig um das Werbeverbot für Abtreibungen. Das ist nur Teil einer Kampage. Und diese ist eine gegen das Lebensrecht, getarnt als Einsatz für mehr Information. Es geht darum, später ein sogenanntes Recht auf Abtreibung einführen zu können. Zu dieser menschenverachtenden Logik der Unkultur des Tötens gehört es, Fakten zu vernebeln und den Geist zu betäuben. Daher werden alle Tricks bemüht, selbst der der Nazikeule, die der Justizminister fernab von Gerechtigkeit und Lebensrecht schwingt. 

Dabei müßte auch er wissen, daß jede Tötung eines noch nicht geborenen Menschen in Deutschland grundsätzlich verboten ist, weshalb man eben für eine solche Tat auch nicht werben darf. Das freilich stört jene, die – unter dem Deckmantel der Mehr-Information – mit dem Töten Ungeborener Kasse machen. Es geht eben nicht nur um einen Zustand der Frau, die Schwangerschaft. Es geht um Leben und Tod eines wehrlosen wachsenden Menschen. Und der hat ein Menschenrecht auf Leben. Ein Recht auf Töten von im Mutterleib Lebenden hingegen gibt es nicht.

Das perfide Werben für Werbung zum Töten führt in der Logik des Vernichtens zum Abschaffen des selektionsfreien Rechts auf Leben. Das sollten wir gerade in Deutschland nicht wieder wollen.