© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 52/17-01/18 22. Dezember / 29. Dezember 2017

Diätenerhöhung
Fehlende Kontrolle
Hans Herbert von Arnim

Abgeordnete bestimmen die Diäten, die sie –  ggf. neben ihrem privaten Einkommen – erhalten, selbst. Ohne Kontrolle droht deshalb Mißbrauch. Doch Gewaltenteilung und politischer Wettbewerb fallen hier aus. Es bleibt die Kontrolle durch Öffentlichkeit und Verfassungsgericht. Aber auch die hat der Bundestag Stück für Stück ausgehebelt: 2014 hat er einen öffentlichkeitsscheuen Erhöhungsautomatismus installiert. Statt diesen vor der Bundestagswahl erneut in Kraft zu setzen, geschieht dies nach der Wahl, und jetzt haben die Bürger nichts mehr zu sagen. 

Um die Verfassungswidrigkeit zu übertünchen, hatte der Bundestag eine sogenannte Sachverständigen-Kommission berufen und diese einseitig besetzt. So verschaffte er sich von scheinbar unabhängiger Seite einen Persilschein nicht nur für das beschriebene Verfahren, sondern auch für die größenwahnsinnige Anhebung der Diäten auf Bundesrichter-Niveau. Das Verfassungsgericht anrufen könnten aber nur die Abgeordneten selbst. Die haben das damals wohlweislich unterlassen. Der Skandal ist nicht, wenn die Abgeordneten ihre Diäten (samt hoher steuerfreier Pauschale und üppiger Altersversorgung) selbst bestimmen, sondern wenn sie die gerade hier unverzichtbaren Kontrollen beseitigen.






Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim hat die grundlegende Problematik ausführlich im Deutschen Verwaltungsblatt behandelt (Heft 10/2014, S. 605 f.).