© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 04/18 / 19. Januar 2018

Islam-Unterricht in der Schule
Missionierung für den Koran – nein
Hans-Jürgen Irmer

In Deutschland leben etwa fünf Millionen Muslime. Die meisten von ihnen praktizieren ihren Glauben frei und im Einklang mit unseren Gesetzen. Es gibt aber leider eine wachsende Zahl von Muslimen, die der Scharia und den Worten Mohammeds in Deutschland Geltung verschaffen wollen. Dieser Gefahr müssen wir uns bewußt sein.

In diesem Kontext sehe ich die Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts (IRU) kritisch. Er wurde in der Hoffnung eingeführt, so die Deutsche Islamkonferenz 2008, die Integration zu fördern und den Einfluß sogenannter Hinterhofmoscheen und Koranschulen zu reduzieren. Soweit die Theorie.

Solange der Islam keine Aufklärung durchlaufen hat, aus der weltweit deutlich wird, daß die gewaltverherrlichenden Suren nur aus der Zeit zu betrachten sind und heute keine Gültigkeit mehr besitzen, darf es keinen bekenntnisorientierten Islamunterricht geben.

Die Soziologin Necla Kelek hatte sogleich davor gewarnt, die bestehenden Parallelgesellschaften würden damit gefestigt, und führende Islamwissenschaftler, Befürworter des IRU, bestätigten, wie falsch die Annahme war, Hinterhofmoscheen zu verhindern. Harry Harun Behr, Professor für islamische Religionslehre an der Universität Erlangen-Nürnberg, schrieb in der Islamischen Zeitung: „Dort, wo ein IRU in der Schule erfolgreich anläuft, wird sich die Teilnehmerzahl an den Moscheeangeboten erhöhen (!).“

Salim Abdullah, ehemaliger Leiter des Zentralinstituts Islam-Archiv-Deutschland (Soest), ergänzte, daß IRU Grundlagen schaffe, die in den Koranschulen verfeinert würden. Und Bülent Uçar, Direktor des Instituts für Islamische Theologie der Universität Osnabrück und treues Ditib-Mitglied, erklärte, daß der IRU den Koranunterricht in den Moscheen unterstütze.

Unser Grundgesetz schreibt in Artikel 7 Abs. 3 vor, daß der Religionsunterricht nicht vom Staat organisiert und vorgegeben werden darf, sondern von einschlägigen Ansprechpartnern der Religionsgemeinschaft. Doch der Islam kennt keine Verfaßtheit wie zum Beispiel die unserer christlichen Kirchen. Er ist innerlich zerstritten und kaum in größeren Einheiten organisiert. In Hessen wurden für diesen Unterricht mit Ahmadiyya und Ditib in meinen Augen zwei denkbar ungeeignete Organisationen betraut. Die Ahmadiyya hat das erklärte Ziel, ihre Ausprägung des Islams zum Sieg über alle anderen Religionen zu führen. Sie steht für die Einführung der Scharia, für die Einheit von Religion und Staat, die Geschlechtertrennung in der Öffentlichkeit, für die Verschleierung der Frauen, für Monogamie für Frauen und Polygamie für Männer, für arrangierte Ehen und vieles mehr, das im krassen Widerspruch zu unserer Gesellschaft und unserem Grundgesetz steht.

Der zweite Partner, Ditib, ist nicht weniger gefährlich. Er wird von der türkischen Religionsbehörde Diyanet geführt, die selbst über 100.000 Mitarbeiter hat und die Ditib-Imame in Deutschland finanziert. Ihre deutsche Zentrale liegt in Köln, von wo aus die Themen des Freitagsgebets und die Zielrichtung der Religionsarbeit vorgegeben werden. Ihre Zielrichtung unterscheidet sich nicht substantiell von den Zielen der Ahmadiyya. Ich halte Ditib für keine religiöse Institution, sondern für den verlängerten politischen Arm des türkischen Präsidenten Erdogan in Deutschland.

Entsprechend kritisch sehe ich das hessische Curriculum für Grundschulen. Danach ist Allahs Wort, dem Propheten Mohammed herabgesandt, der Mittelpunkt muslimischen Lebens. Allahs Wort im Koran ist nicht hinterfragbar. „Auf ihn gründen der Glauben, die religiöse Praxis und die Weltanschauung der Muslime.“ Danach geht der Islam „von der Einheit von Glauben und Handeln aus“. Der „Koran zeigt einen Weg zu Allah“, „denn der Prophet Mohammed hat den Koran vorgelebt und dient (...) als ein nachzuahmendes schönes Vorbild“.

Abgesehen davon, daß die Einheit von Staat und Religion mit dem Grundgesetz nicht kompatibel ist, da es die strikte Trennung derselben vorsieht – was ist eigentlich mit der Reflexion der rund 200 gewaltverherrlichenden Suren im Koran, die zum Kampf gegen die „Ungläubigen“ auffordern? Wieso gibt es eine Unterscheidung zwischen Gläubigen und Ungläubigen, wenn doch angeblich alle Religionen gleich sind? Was ist mit der Todesstrafe auf Abfall vom Glauben (Apostasie)? Was mit der Scharia, dem von Allah vorgegebenen Recht, das immer über dem von Menschen gemachten Grundgesetz steht? Was mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau, der Züchtigungsmöglichkeit der Frau durch den Mann? Kein Wort davon. Statt dessen ein Loblied auf Mohammed und den Koran als „ehrwürdiges Buch“.

Solange der Islam keine Aufklärung durchlaufen hat, aus der weltweit deutlich wird, daß die gewaltverherrlichenden Suren nur aus ihrer damaligen Zeit zu betrachten sind und heute keine Gültigkeit mehr besitzen, kann und darf es keinen bekenntnisorientierten IRU geben. Islamkunde, die neutrale Betrachtung einer Weltreligion ja, Missionierung für einen Koran, der mit dem Grundgesetz inkompatibel ist, nein.






Hans-Jürgen Irmer, Jahrgang 1952, wurde für die CDU im September direkt in den Bundestag gewählt. Von Hause aus Gymnasiallehrer, war Irmer viele Jahre Abgeordneter im Hessischen Landtag und dort lange bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.