© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 10/18 / 02. März 2018

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Keine Wahlfälschung durch „VoteBuddy“ 

BERLIN. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein Ermittlungsverfahren wegen Wahlfälschung gegen das „Peng! Collective“ eingestellt. Die Gruppe hatte vor der Bundestagswahl im vergangenen September mit der Satire-Aktion „VoteBuddy“ dafür geworben, nichtwahlberechtigte Ausländer mit nicht wahlwilligen Deutschen zusammenzubringen. Letztere sollten dann ihre Briefwahlstimmen den Nicht-Wahlberechtigten überlassen. Der Tatbestand der Wahlfälschung sei nicht erfüllt, begründete die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens. Denn dieser setze voraus, „daß jemand unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt“. (krk)