© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 11/18 / 09. März 2018

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Bayern: Keine Klage gegen „Ehe für alle“

MÜNCHEN. Die bayerische Staatsregierung rückt offenbar von einer Klage gegen die „Ehe für alle“ ab. Grund dafür sind die Ergebnisse zweier Rechtsgutachten, die die Regierung in Auftrag gegeben hatte, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Demnach bestehe zwar weiterhin die Option, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Gesetz zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften im Eherecht zu klagen. „Allerdings sind nach einer Gesamtabwägung die Erfolgsaussichten als gering anzusehen“, heißt es in einer Kabinettsvorlage.  Die Gutachter hätten „überzeugend dargestellt, daß der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat“. Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels, der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abgebildet sei, sei „die Verschiedengeschlechtlichkeit kein exklusives und damit kein prägendes Strukturmerkmal der Ehe mehr“. Das letzte Wort über eine Klage hat jedoch das Kabinett. Der Bundestag hatte die Ehe für alle kurz vor der Sommerpause 2017 beschlossen. Seit dem 1. Oktober sind homosexuelle Paare rechtlich völlig gleichgestellt mit hetersexuellen, einschließlich des uneingeschränkten Adoptionsrechts. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte kurz darauf eine Verfassungsklage seiner Regierung erwogen. (ls)