© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 12/18 / 16. März 2018

Meldungen

Kopftuchverbot für Referendare in Bayern 

MÜNCHEN. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Klage gegen das Kopftuchverbot für Richter und Rechtsreferendare abgewiesen. Geklagt hatte eine moslemische Jurastudentin, die während ihrer Ausbildung am Augsburger Amtsgericht nicht am Richtertisch hatte Platz nehmen dürfen, weil sie sich weigerte, ihr Kopftuch abzulegen. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte der Frau 2016 zunächst recht gegeben, dies aber auch mit einem Regelungsdefizit in der Kopftuchfrage durch den bayerischen Gesetzgeber begründet. Justizminister Winfried Bausback (CSU) hatte unmittelbar nach der damaligen Urteilsverkündung Berufung eingelegt. Inzwischen hat der Landtag aber auch das Richter- und Staatsanwaltgesetz beschlossen, das das Kopftuch und andere religiöse Symbole auf der Richterbank verbietet. Auch Polizisten dürfen während ihres Diensts im Freistaat kein Kopftuch tragen. Außer in Bayern ist das nur in Baden-Württemberg explizit untersagt. Allerdings urteilte das Bundesverfassungsgericht im Juni 2017, daß Referendarinnen in Hessen nicht mit dem Kopftuch auf der Richterbank Platz nehmen dürfen. (tb)





VW muß Islamisten weiterbeschäftigen 

HANNOVER. Der Automobilkonzern Volkswagen muß den Islamisten Samir B. weiterbeschäftigen. Das Landesarbeitsgericht Hannover erklärte damit eine Kündigung aus dem November 2016 für unwirksam. VW habe nicht darlegen können, daß der Betriebsfrieden konkret gestört sei, urteilten die Richter laut einem Bericht der Bild-Zeitung. Das Arbeitsverhältnis wurde aufgelöst, nachdem der Algerier mit deutschem Paß Kollegen mit dem Tod bedroht hatte und in von der Terrororganisation IS gehaltene Gebiete reisen wollte. VW hatte befürchtet, der Montagearbeiter könnte einen Terroranschlag auf dem Werksgelände in Wolfsburg verüben. Samir B. hatte sich in Berlin mit Mitgliedern der sogenannten Wolfsburger Terrorzelle (JF 36/15) getroffen. Ende Dezember 2014 stoppten ihn Grenzfahnder der Bundespolizei am Flughafen von Hannover – mit 9.350 Euro Bargeld und einer Drohne. Die Ermittler nahmen an, der Algerier habe damit ins syrische Kriegsgebiet ausreisen wollen. Für das Verwaltungsgericht Braunschweig war erwiesen, daß B. „bei der Rekrutierung und Unterstützung von Kämpfern aus Wolfsburg involviert war“. Einen vom Gericht in Hannover vorgeschlagenen Vergleich lehnten die Anwälte des 30jährigen ab. VW hatte ihm eine Abfindung in Höhe von 65.000 Euro und ein sauberes Arbeitszeugnis angeboten. Der Autobauer muß ihn nun weiterbeschäftigen. Allerdings steht VW der Gang zum Bundesarbeitsgericht offen. Auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT bestätigte ein Unternehmenssprecher, daß man diese Option derzeit prüfe. (tb)