© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 13/18 / 23. März 2018

Meldungen

5.500 Ausländer an der  Grenze zurückgewiesen

Kopenhagen. Dänemark hat seit der Einführung der Grenzkontrollen am 4. Januar 2016 5.488 Ausländer an den Grenzen zu Deutschland zurückgewiesen. Stichtag der Zählung war der 26. Februar dieses Jahres, erklärte Justizminister Søren Pape Poulsen (Konservative) in einer parlamentarischen Antwort auf die Anfrage der Dänischen Volkspartei (DF). Die konservativ-liberale Minderheitsregierung Lars Løkke Rasmussen III hatte im Oktober vergangenen Jahres die Grenzkontrolle fortgesetzt. Als Grund dafür nannte die Einwanderungs- und Integrationsministerin Inger Støjberg (Venstre), daß die terroristische Bedrohung für Dänemark immer noch signifikant sei. So bestehe vor allem die Gefahr, daß Menschen, die für den Islamischen Staat in Syrien und Irak gekämpft haben, radikalisierter und gewalttätiger nach Dänemark zurückkehrten. Gegenüber Brüssel, so die Tageszeitung Berlingske, hatte die Regierung Ende Dezember betont, lediglich eine „unbedeutende“ Anzahl von Kontrollen vorgenommen zu haben. Vor dem Hintergund der hohen Anzahl Zurückgewiesener fordert die DF, die die Minderheitsregierung Løkke stützt, ebenfalls Grenzkontrollen gegenüber Schweden einzuführen. (ctw)





Island: Mehr Geld für LGBT-Aktivisten  

Reykjavík. Die isländische Regierung hat mit der LGBT-Organisation „Samtökin ’78“ ein Abkommen zur Stärkung der Rechte von homosexuellen Personen und Transgendern beschlossen. Den entsprechenden Vertrag unterzeichnete der Minister für soziale Angelegenheiten und Gleichheit, Ásmundur Einar Daðason, mit dem Exekutivdirektor der Organisation für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender. Die Vereinbarung soll dem Verein dabei helfen, homosexuelle Asylbewerber zu unterstützen und sie über ihre Rechte aufzuklären. Zur Realisierung der Projekte stellt das Ministerium rund 100.000 Euro zur Verfügung. Für Schlagzeilen sorgte Ende Februar auch ein Gesetzesentwurf von neun isländischen Parlamentsabgeordneten für ein Beschneidungsverbot. Die Politiker verwiesen auf das Recht des Kindes auf Unversehrtheit. Trotz seiner uralten Tradition verstoße der Eingriff gegen die UN-Kinderrechtskonvention, heißt es. Die Beschneidung von Jungen werde oft ohne Betäubung durchgeführt und „in Eigenheimen, die nicht steril sind und nicht bei Ärzten, sondern religiösen Führern“, heißt es in dem Gesetzestext. Unter solchen Umständen bestehe ein hohes Infektionsrisiko, das zum Tod führen kann. Somit könnte Island das erste Land Europas werden, in dem die Beschneidung von Jungen aus nichtmedizinischen Gründen verboten und mit Haftstrafen von bis zu sechs Jahren geahndet wird. (ha)