© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 15/18 / 06. April 2018

Billigstrom soll Batterieproduktion für Elektroautos ermöglichen
Kurzweilige Industriepolitik
Jörg Fischer

Tesla sei „völlig bankrott, so pleite, du glaubt es gar nicht“, twitterte  Elon Musk – und manchem Investor stand am 1. April wohl das Herz still. Doch der Tesla-Chef hatte nur einen Scherz gemacht, und solange genug Investoren glauben, daß mit teuren kalifornischen Elektroautos irgendwann Megagewinne eingefahren werden, dürfte ihre Fertigung weitergehen. Nicht geflunkert hat hingegen Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil, der einen Tag später forderte, für die Produktion von Elektroautobatterien die deutschen Privathaushalte und nicht privilegierte Mittelständler blechen zu lassen.

„Wir haben es mit einer sehr ener­gieintensiven Produktion zu tun, die unter den heutigen Bedingungen in Deutschland kaum darzustellen ist“, erläuterte der SPD-Politiker sein Ansinnen. Mit der EU müsse daher darüber verhandelt werden, ob Ausnahmen von verpflichtenden Bestandteilen des Strompreises möglich seien. Sprich: E-Autos sind gar nicht so „öko“, wie schwarz-rot-grüne Einpeitscher behaupten. Und VW-Aufsichtsrat Weil setzt sich energisch für die Interessen des teilstaatlichen Autokonzerns – der im gebeutelten Salzgitter eine Pilot-Fertigung von Batteriezellen aufbauen will – sowie seiner Aktionäre und Mitarbeiter ein.

Was regionalpolitisch löblich ist, hat mit Marktwirtschaft allerdings nichts zu tun – und sozial(demokratisch) ist es schon gar nicht. Hätte Weil ganz Niedersachsen und Deutschland im Blick, würde er nicht Ausnahmen für VW fordern, sondern das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die EEG-Umlage im speziellen sowie die Stromsteuer zur Disposition stellen. Die VW-Batterieproduktion auf die Liste der „Besonderen Ausgleichsregelung“ zum EEG zu setzen ist sicher ein Federstrich, aber andere Unternehmen, die keine so einflußreiche Lobby haben, und alle Privathaushalte müssen hingegen um so mehr zahlen. Warum? Damit Windrad- und Photovoltaikbetreiber sowie Biogasverstromer weiterhin Phantasiepreise für ihren Zappelstrom erhalten.