© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 19/18 / 04. Mai 2018

Meldungen

Nur jeder zweite besteht die Deutsch-Prüfung 

NÜRNBERG. Die Hälfte der Teilnehmer von Integrationskursen scheitert beim Deutschtest. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nahmen im vergangenen Jahr 339.578 Einwanderer erstmals an einem Integrationskurs teil, berichtete die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Davon absolvierten 289.751 die Deutschprüfung. 48,7 Prozent von ihnen erreichten den Sprachlevel B1 und damit das Kursziel. Sprachkenntnisse des Niveaus B1 reichen aus, um schriftlich und mündlich im Alltag kommunizieren zu können. Einen qualifizierten Beruf kann man damit hingegen in der Regel nicht aufnehmen. 40,8 Prozent erreichten das niedrigere Sprachniveau A2. Dies ist wie folgt definiert: „Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht.“ Der Rest der Teilnehmer an der Prüfung blieb sogar noch unter diesem Niveau. Laut einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofs schwänzen viele Flüchtlinge den Unterricht. „Es ist davon auszugehen, daß ein großer Teil der eingesetzten Mittel verpuffte, weil die Kurse von schwindenden Teilnehmerzahlen geprägt waren“, so das Fazit. Bereits vor über zwei Jahren (JF 5/16 ) hatte die JUNGE FREIHEIT über entsprechende Mißstände berichtet. (tb)





Richter gewährt einem Intensivtäter Haftbonus

ZWICKAU. Ein Richter am Zwickauer Landgericht hat den von ihm gewährten Ausländerbonus für einen Intensivtäter verteidigt. Die „erhöhte Haftempfindlichkeit“, die er dem 28jährigen Abdel S. bescheinigt hatte, begründete Richter Rupert Geußer gegenüber der Bild-Zeitung mit mangelnden Deutschkenntnissen des Verurteilten. Der 28 Jahre alte Abdel S. war in erster Instanz vom Zwickauer Amtsgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er seinem Opfer Jihad A. eine tiefe Fleischwunde im Gesicht zugefügt hatte. Geußer reduzierte unter anderem wegen der „erhöhten Haftempfindlichkeit“ die Strafe auf zwei Jahre und sechs Monate. Neben der angeblich „erhöhten Haftempfindlichkeit“ rechnete ihm das Gericht auch sein Geständnis strafmildernd an. Bereits zuvor war der in Plauen lebende Mann immer wieder polizeiauffällig geworden. In den sieben Monaten zuvor hatte er sechs Straftaten begangen. Juristische Kommentare zum fraglichen Paragraphen 46 Strafgesetzbuch sehen in Verständigungsproblemen aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse einen möglichen Anlaß für eine besondere Haftempfindlichkeit. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Alexander Hofmann läßt diese Begründung hingegen nicht gelten: „Wer ohne Deutschkenntnisse Straftaten begehen kann, der kann auch ohne Deutschkenntnisse im Gefängnis einsitzen.“ (tb)

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